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Steuerrückzahlung für Pendler – Pendlerpauschale



Millionen Pendler können auf Steuerrückzahlung hoffen – Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzung der Entfernungspauschale als verfassungswidrig
München (ots) – Die Karlsruher Richter machten Millionen Pendlern ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Das lang erwartete Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnete die Kürzung der Entfernungspauschale als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und des Haufe Verlages begrüßen dieses Urteil und hoffen auf eine rasche gesetzliche Neuregelung zum Wohle der Pendler. Auch das Bundesfinanzministerium hat bereits reagiert und teilte unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit, dass ab dem 1. Januar 2009 die Pendlerpauschale nach altem Recht gelte.



Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer verstoße gegen den im Grundgesetz verankerten allgemeinen Gleichheitssatz. Zudem sei die Grenze für Härtefälle ab 21 Kilometer Arbeitsweg willkürlich gewählt und entbehre einer ausreichenden Begründung.

Die Verfassungsrichter kippten damit das in der Kritik stehende Gesetz zur Neuregelung der Pendlerpauschale und forderten den Gesetzgeber auf, eine neue Gesetzesgrundlage rückwirkend zum 1. Januar 2007 zu schaffen. Bis dahin gelte die alte Regelung, derzufolge der komplette Arbeitsweg als Werbungskosten abgesetzt werden kann. „Millionen Pendler können nun mit einer Steuerrückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 rechnen“, erklärt Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., der bei der Urteilsverkündung dabei war. Eines der vier Verfahren, die vor dem Verfassungsgericht verhandelt wurden, hatte die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. für ein Ehepaar aus dem Saarland angestrengt.


Zum Ausgang des Verfahrens äußert sich auch der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle: „Ich freue mich über dieses klare Signal aus Karlsruhe. Die Entscheidung wird zu einem richtigen exklusiven Konjunktur-Programm für viele Arbeitnehmer, die tagtäglich mit hohen Benzinkosten oder Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz gelangen. Ich hoffe nun, dass die Finanzämter die schnelle gesetzgeberische Korrektur alsbald in Änderungsbescheide umsetzen, damit es zeitnah Steuersenkungen gibt.“

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein



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