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Steuerschätzung



Mit der Steuerschätzung wird seit 1955 jährlich versucht, die Höhe der zu erwartenden Steuereinnahmen über volkswirtschaftliche Kennzahlen zu ermitteln. Zuständig ist der Arbeitskreis Steuerschätzung.


Ihm gehören an:
– Das Bundesfinanzministerium
– das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
– die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute
– das Statistische Bundesamt
– die Deutsche Bundesbank
– der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
– die Länderfinanzministerien
– die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Den Vorsitz hat der zuständige Referatsleiter im Bundesfinanzministerium.



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