Steuerschätzung durch das Finanzamt
Guten Tag,
ich habe es versäumt, als selbstständiger Unternehmer meine Steuererklärung bzw. den Jahresabschluss für das Finanzamt rechtzeitig und fristgerecht abzugeben.
Da ein Steuerberater in diesem Fall die
– Einnahmen Ãœberschussrechnung
– Gesonderte Gewinnfestfeststellung
– Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung
erledigt, habe ich bis zum Jahresende ( 31.12 ) Zeit gehabt um dieses zu erledigen. Im März bekam ich eine Steuerschätzung, aus der hervorging das ich 6 mal mehr zahlen muß wie normalerweise die Steuer aus den Vorjahren ( Umsatzsteuer ). Zunächst habe ich den Betrag anstandslos an das Finanzamt überwiesen, denn ich hatte mir dabei gedacht, mit der Einnahmen Ãœberschussrechnung bekomme ich den zu viel gezahlten Betrag wieder erstattet und genauso hat es auch mein Steuerberater gesehen und im August die Steuererklärung angefertigt, die dann im gleichen Monat beim Finanzamt einging.
Nach ca. einem Monat, bekam ich vom FA ein Schreiben, aus dem hervorging, das es keine Steuererstattung ( wie vom Steuerberater ) berechnet kommt, da mit dem Bescheid über die Steuerschätzung eine Nachprüfung ausgeschlossen wurde. Nun bin ich wirklich vom Finanzamt über das Ohr gehauen worden ( eine sogenante Falle ), denn es kommt hier wie vom STB berechnet zu keiner Steuererstattung über die zuviel festgelegte Steuer laut Steuerschätzung. Aus dem Schreiben des Finanzamtes geht hervor, das es keinen Änderungsbescheid mehr gibt. Bedingt dadurch, realisiere ich einen 5 stelligen Verlust.
Was kann ich tun, wer kennt ähnliche Fälle oder einen Rat. Ich bitte nur um ehrliche Meinungen und möchte hier keine Beratungsvorschläge oder ähnliches. Mit dieser Situation, kann man mal sehen, das es legalen Steuerbetrug auch von Seiten des Finanzamtes gibt ( für mich ein grauer Markt ), denn das zu viel gezahlte Geld laut Steuerschätzung, bekomme ich nicht mehr wieder, da kann man nichts machen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger