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Steuervereinfachungsgesetz weckt falsche Erwartungen



Zur zweiten/dritten Lesung des Steuervereinfachungsgesetzes im Bundestag erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding:
Das Steuervereinfachungsgesetz wurde heute vom Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen im wesentlichen unverändert beschlossen. Schwarz-Gelb hat sich damit als taub gegenüber der Kritik erwiesen.


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Das Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung ist eine große Enttäuschung. Schwarz-Gelb vergibt eine Gelegenheit zu echten Verbesserungen. Durch die Ankündigung von Steuervereinfachungen soll nicht zuletzt von den versprochenen, aber nicht umsetzbaren Steuersenkungen abgelenkt werden.

Die Maßnahmen des Gesetzes beschränken sich auf punktuelle Veränderungen. Für die meisten Steuerpflichtigen führt das Steuervereinfachungsgesetz zu keinerlei Erleichterungen. Die geringen Vereinfachungseffekte stehen damit in einem krassen Missverhältnis zu den dadurch verursachten Steuerausfällen von rund 600 Mio. Euro.

Besonders ärgerlich ist es aber, dass Schwarz-Gelb an der Verkomplizierung des Steuerrechts festhalten will und die Kritik fast aller Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses ignoriert. Die Bundesregierung ist sich nicht einmal zu schade, die Anhebung des Behinderten-Pauschbetrags abzulehnen, obwohl dies angesichts der Inflationsentwicklung eigentlich überfällig ist. Die Mini-Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages wird für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum spürbar sein. Sie befreit nur ganz wenige Steuerpflichtige von der Notwendigkeit eines Einzelnachweises ihrer Werbungskosten und führt maximal zu einer Entlastung von drei Euro im Monat. Die weitaus meisten Steuerpflichtigen werden weiterhin Quittungen, Belege und Rechnungen sammeln, um am Jahresende prüfen zu können, ob ihre tatsächlichen Aufwendungen vielleicht nicht doch über dem angehobenen Pauschbetrag liegen. Auf diesen „unechten“ Vereinfachungseffekt entfallen fast die Hälfte der gesamten Steuerausfälle.

Die Regelungen zur zweijährigen Steuererklärung, über die sich viele Steuerberater auf ihrem diesjährigen Jahreskongress lustig gemacht haben, machen das Steuerrecht sogar noch komplizierter. Nicht einmal Hohn und Spott der Fachleute konnten Schwarz-Gelb allerdings davon abbringen, daran festzuhalten. Es geht wohlgemerkt nicht darum, nur noch eine Erklärung für beide Jahre abzugeben, sondern lediglich zwei getrennte Steuererklärungen für zwei Jahre an einem einzigen Termin. Die Finanzämter müssen deshalb bei der Bearbeitung der beiden Steuererklärungen gegebenenfalls unterschiedliches Steuerrecht für das erste und das zweite Jahr beachten. Außerdem entsteht unnötige Mehrarbeit, da die Anträge auf Abgabe einer zweijährigen Steuererklärung geprüft, Vorauszahlungen festgesetzt und Fristen überwacht werden müssen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben angesichts dieser Regelungen nur zwei Möglichkeiten: sie geben ihre jährliche Steuererklärung wie gehabt ab, weil sie nicht auf die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern verzichten können. Oder sie lassen sich auf die zweijährige Steuererklärung ein und nehmen Rechtsunsicherheit, lästige Aufbewahrungspflichten und mühsame Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt auf sich.

Das Steuervereinfachungsgesetz ist somit weder ein effektiver Beitrag zur Reduzierung der Komplexität des Steuerrechts noch führt es zu einer nennenswerten Entlastung der Steuerpflichtigen von unnötiger Bürokratie. Die Chance zu einer echten Steuervereinfachung wurde leichtfertig vertan. Auch dieses schwarz-gelbe Steuergesetz ist eine tiefe Enttäuschung für die Bürgerinnen und Bürger.

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