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Strafbefreiende Selbstanzeige



Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht deklariert ? – Strafbefreiende Selbstanzeige – Die Kontrollen der Finanzämter nehmen zu. Das Netz indem Steuersünder sich verfangen können, wird immer enger. Wer dem Fiskus in der Vergangenheit zu geringe Einkünfte aus Kapitalvermögen deklariert hat, kann das im Nachhinein über die strafbefreiende Selbstanzeige korrigieren.


Die freiwillige Meldung beim Finanzamt kann formlos erfolgen, muss aber die Vergehen komplett enthalten. Dann geht der Sünder im Hinblick auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus, muss sich also weder dem Gericht stellen noch Geldbußen zahlen. Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt. Die Verjährungsfrist verlängert sich bei Hinterziehung von den üblichen vier auf zehn Jahre. Da die Verjährungsfrist erst mit Abgabe der Erklärung und damit frühestens im Folgejahr beginnt, verjähren Steuersünden aus 1998 frühestens Neujahr 2010. Damit kann das Finanzamt noch eine Reihe von alten und bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden gemäß den nachgemeldeten Angaben nach oben korrigieren. Sprechen Sie mit ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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