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Streit um Mindestlohn



Cottbus (ots) – Es tut sich was in der Union. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht und dem Abschied von der Atomkraft scheinen sich viele Christdemokraten nun auch mit einem allgemeinen Mindestlohn anzufreunden.


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Sehr zum Ärger der eigenen Wirtschaftsfachleute und des liberalen Regierungspartners, die schon branchenspezifische Lohnuntergrenzen als Anschlag auf die freie Marktwirtschaft empfinden. Dabei hat die Grundidee der Arbeitnehmerschaft in der Union durchaus Charme. Im Kern geht es um einen gesetzlichen Mindestlohn mit tariflicher Öffnungsklausel. Böswillig könnte man Etikettenschwindel dazu sagen. Denn ein Mindestlohn, der sich noch unterbieten lässt, hat seinen Namen nicht verdient. Andererseits können parteiinterne Kritiker nicht mehr stupide argumentieren, der Mindestlohn sei nur ein Instrument zur Arbeitspatzvernichtung. Um die notwendige wirtschaftliche Flexibilität und das soziale Gerechtigkeitsempfinden unter einen Hut zu bringen, ist allerdings mehr als der Hinweis auf den Tarifvorrang notwendig. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und FDP sittenwidrigen Löhnen den Garaus machen. Doch was ist sittenwidrig, wenn schon die tarifliche Vergütung in manchen Branchen deutlich unter fünf Euro pro Stunde liegt? Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts wird ein Lohn zum Hungerlohn, wenn er um mehr als ein Drittel von der ortsüblichen Vergütung nach unten abweicht. Diese Rechtsprechung müsste auch berücksichtigt werden, wenn man die Leiharbeit zum bundeseinheitlichen Bezugsmaßstab für einen Mindestlohn erklärt. Denn auch tarifvertragliche Abweichungen sollten ihre Grenzen haben. Ein Hungerlohn bleibt ein Hungerlohn, egal, auf welche Weise er zustande gekommen ist.

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