Studierende können ab fünf Euro pro Monat von Riester-Zulagen profitieren
Studierende haben in der Regel wenig Geld und viele Ausgaben. Dennoch sollten auch sie sich jetzt schon Gedanken über ihre Finanzen im Ruhestand machen. Die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ rät, spätestens ab Mitte 20 in die private Altersvorsorge einzusteigen und empfiehlt Studierenden die staatlich geförderte Riester-Rente. Denn wer früher anfängt, profitiert vom Zinseszinseffekt und kann auf lange Sicht mit kleineren Sparbeträgen ein weiches Polster fürs Alter anlegen.
Wer studiert, ist nicht gesetzlich rentenversichert und zählt daher nicht zum Kreis der förderberechtigten Personen. Aber schon ein Minijob reicht aus, um in den Kreis einzutreten. Studierende, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten und die geringen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, haben Anspruch auf die Riester-Förderung. Minijobber müssen nur fünf Euro Beitrag pro Monat in einen Riester-Vertrag einzahlen und erhalten dafür die volle Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Studierende mit Kindern profitieren noch mehr und bekommen pro Kind zusätzlich 185 Euro Zulage vom Staat; für alle ab 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro.
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Laut „Altersvorsorge macht Schule“ reicht es schon aus, nur einen Monat im Jahr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein, auch als Minijobber mit geringem Aufstockungsbeitrag, um die volle Riester-Förderung zu erhalten. Vorausgesetzt, es wird der jährliche Mindestbetrag von 60 Euro (monatlich fünf Euro) gespart.
Umfassende Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen Altersvorsorge gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“, die bundesweit an den Volkshochschulen stattfinden. Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800. „Altersvorsorge macht Schule“ ist eine Initiative der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und weiterer Partner.