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Artikel-Schlagworte: „2006“



Pflichtversicherte Rentner sollten jetzt noch überprüfen, ob ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung rechtmäßig waren

Versicherungsverbund Die Continentale: Zu Unrecht gezahlte Krankenkassenbeiträge bis Jahresende zurückfordern
Dortmund (ots) – Pflichtversicherte Rentner sollten jetzt noch überprüfen, ob ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Jahr 2006 rechtmäßig waren. Darauf weist der Versicherungsverbund Die Continentale hin. Denn zu Unrecht gezahlte Beiträge können direkt von der zuständigen Krankenkasse zurückgefordert werden. Dabei ist jedoch grundsätzlich eine Verjährungsfrist von vier Jahren zu beachten. Für Beiträge aus dem Jahr 2006 ist der Stichtag also der 31. Dezember 2010.
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Steuernachzahlungen für Rentner drohen

Lange war es angekündigt, nun wird es ernst. Wenige Wochen vor Weihnachten haben die Finanzämter angefangen, Rentner anzuschreiben, die seit 2005 verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. kann es für Senioren brenzlig werden, die mehr als 500 Euro nachzahlen müssen. „Das tut nicht nur dem Geldbeutel weh, sondern kann auch zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen“, warnt Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung – Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Steuererstattung bei 88% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten 88,2% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2006 eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Datengrundlage dieser Ergebnisse ist die Einkommensteuerstatistik 2006 – diese konnte wegen der langen Abgabefristen der Einkommensteuererklärungen erst jetzt berechnet werden.
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Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen

Wiesbaden (ots) – Der Gender Pay Gap, das heißt der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen, lag in Deutschland mit 23,2% auch im Jahr 2008 deutlich über dem Durchschnitt der Europäischen Union (18,0%).
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Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß? – VLH erreicht vorläufige Festsetzung des beschränkten Abzugs!
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten für die Tagesmutter, den Kinderhort bzw. die Fahrtkosten dahin etc.
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Einkommensteuer Rechner

Online die Einkommensteuer berechnen für die Jahre 2012 / 2013 mit dem kostenlosen Einkommensteuerrechner.
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Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein

Wer seine Steuererklärung für 2006 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen, denn am 31. Mai endet die gesetzliche Frist. Die Steuerexperten von Buhl Data raten daher, das lange Wochenende zu nutzen, um die Steuer zu erledigen. Optimale Unterstützung dabei bietet der vielfache Testsieger WISO Sparbuch.
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Steuern sparen mit Aktualitäts-Garantie

Steuern berechnen können viele – wer aber wirklich Steuern sparen und die maximale Erstattung aus seiner Erklärung herausholen will, greift zum WISO Sparbuch. Heute erscheint der Marktführer in der aktualisierten Version für das Steuerjahr 2006 – erstmals inklusive Aktualitäts-Garantie.
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Buchhaltung auch für Nicht-Kaufleute

Deutschland ist kompliziert: Ãœberall finden sich Gesetze, Regelungen und Vorschriften, die beachtet und eingehalten werden wollen. Das bleibt nicht ohne Folgen für die wirtschaftliche Lage. Auf mehr als 500 Millionen Euro schätzen Experten den Schaden, der der Volkswirtschaft allein durch die Einführung des neuen Steuer-Formulars EÃœR entsteht.
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Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung Computerprogramm

Das PC-Programm „Lohninfo plus“ bietet Kleinbetrieben, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst durchführen, eine preisgünstige und komfortable Arbeitshilfe. „Lohninfo plus“ wurde speziell für die Bedürfnisse von Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern entwickelt, die nicht der Baubranche angehören. Das Programm führt nicht nur eine Brutto- und Nettolohnberechnung für Gehälter und Stundenlöhne durch, sondern übernimmt die errechneten Daten automatisch in Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung. Arbeitnehmer- und Krankenkassendaten werden in einer Datenbank verwaltet und müssen daher nicht wiederholt neu eingegeben werden.
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