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Artikel-Schlagworte: „2010“



Freibeträge für Kinder – Alleinerziehend – ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger ist. Die Freibeträge für Kinder basieren auf dem sächlichen Existenzminimum für Kinder und dem zu berücksichtigenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das sächliche Existenzminimum umfasst die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wie Nahrung, Wohnen und Kleidungsbedarf eines Kindes. In Deutschland beträgt der volle Freibetrag zur Sicherung des sächlichen Existenzminimums für ein Kind 4.368 Euro im Jahr (je Elternteil 2.184 Euro).
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Freibeträge für Kinder – Die Regelungen ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe des Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger sind.
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Nachbesserungen im Erbschaftsteuergesetz ab 2010

Das erst vor einem Jahr geänderte Erbschaftsteuergesetz wird nachgebessert. Union und SPD hatten beschlossen, Geschwister, Neffen und Nichten im Erbfall wie Fremde zu behandeln:
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Steuermindernde Wirkung des Ehegattensplitting – neue Möglichkeiten in 2010

Faktorverfahren für Ehegatten bei der Lohnsteuer: Neue Wahlmöglichkeit ab 2010
Bislang konnten erwerbstätige Ehepaare nur zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und der Steuerklassenkombination III/ V wählen. Ab 2010 gibt es eine weitere Wahlmöglichkeit: Beide können nun auch die sogenannte Steuerklasse IV mit Faktor erhalten.
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010

Für das Kalenderjahr 2010 gelten nachstehende Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen):
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Kapitalvermögen in Belgien und Liechtenstein

Kapitalvermögen in Belgien
Belgien sendet ab 01.01.2010 automatisch Kontrollmitteilungen über Zinserträge von deutschen Anlegern an die deutsche Finanzverwaltung. Damit sind es jetzt nur noch die EU-Länder Luxemburg und Österreich sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino, die keine Kontrollmitteilungen senden und stattdessen dafür eine anonyme EU-Zinssteuer erheben und in der Regel 3/4 von dieser Zinssteuer an die Wohnsitz-Länder abführen.
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Sofortige Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern zum Beispiel: Drucker, PC

Die Anschaffungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von bis zu Euro 410,00 netto – (z.B: PC`s, Drucker) können ab dem 1.1.2010 wieder sofort in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
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Ausgaben für die Anschaffung und Reinigung von Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar

Die Ausgaben für die Anschaffung – und Reinigung von Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar wenn diese Bekleidung als typisch für den Beruf angesehen wird.
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Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen

Kosten eines Unfalls der auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg stattgefunden hat, können wieder als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Aktentasche, PC, Schreibtisch, Bücherregal und Fachbücher als Werbungskosten absetzen

Fachliteratur als Arbeitsmittel absetzen
Bücher und Zeitschriften gehören zur Fachliteratur. Die Kosten für Fachliteratur können Sie als abziehbare Werbungskosten geltend machen, wenn sie (fast) ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Die private Mitveranlassung muss ausgeschlossen bzw. darf höchstens von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein. Nachweisen müssen Sie Ihre Aufwendungen für Fachliteratur grundsätzlich mit (auf Ihren Namen lautenden) Belegen und Titelangabe.
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