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Artikel-Schlagworte: „Abfindung“



Steuerfreibetrag für Soldaten / Soldatinnen auf Übergangsbeihilfe weiterhin gültig

Berlin (ots) – Rund 75.000 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ihren Dienst bei der Bundeswehr vor dem 1. Januar 2006 begründet haben, können jetzt aufatmen. Der Deutsche Bundestag hat heute entschieden, dass weiterhin ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro bei der Auszahlung ihrer Ãœbergangsbeihilfe (auch „Abfindung“ bzw. „Ausscheidergeld“ genannt) gilt.
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