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Mehraufwand für Arbeitgeber und Steuerberater
Nürnberg (ots) – ELENA – der so sympathisch klingende Name sorgt in vielen Unternehmen zurzeit für einige Kopfschmerzen. ELENA steht für ELektronischer EntgeltNAchweis. Er soll in Zukunft das lästige Erstellen diverser Lohn-Bescheinigungen ersetzen, bringt aber erst einmal Mehraufwand für die Personalabteilungen bei Unternehmen und sonstigen Arbeitgebern. Denn dort müssen, darauf weist der IT-Dienstleister DATEV eG hin, von Januar 2010 an jeden Monat Daten erhoben, erfasst und elektronisch versandt werden, die bisher im Rahmen der Lohnabrechnung keine Rolle spielten.
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Lohnsteuertabelle
Anwendung der Steuertabellen
Sofern der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nicht maschinell über EDV durchführt, hat die Lohnsteuerermittlung nach den allgemeinen oder besonderen Lohnsteuertabellen zu erfolgen. Welche Tabelle im Einzellfall anzuwenden ist, bestimmt sich grundsätzlich danach, ob diese im vorliegenden Dienstverhältnis Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder nicht. Beide Tabellen stimmen in den Steuerklasse 5 und 4 überein. Dagegen ergeben sich in den Steuerklassen 1 bis 4 der besonderen Lohnsteuertabelle für die oberen Lohnstufen höhere Steuerbeträge, da sich hier die besondere Vorsorgepauschale unterschiedlich auswirkt. Diesen Beitrag weiterlesen »