Artikel-Schlagworte: „Abschreibung“
BFH Urteil V R 6/08 Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen umsatzsteuerrechtlich nicht maßgebend
Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für vor dem 1. Januar 2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, setzt voraus, dass diese nicht nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden. Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen oder Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend.
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BFH – X R 45/06 – Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft
Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen
1. Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig.
2. Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.
3. Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen.
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Steuerermäßigungen für Immobilien
(Zürich/Nürnberg, den 27.01.2010 openPR) Obwohl der Gesetzgeber es erschwert hat, Steuerermäßigungen für Immobilien zu nutzen, können Immobilieneigentümer weiterhin von Vorteilen bei der Abschreibung profitieren. Darauf weist Klaus Küspert von der Beratergruppe Munkert • Kugler + Partner in Nürnberg hin. Denn nach wie vor hält die Rechtsprechung daran fest, dass die bei einer Umwandlung von Immobilien in einen Gewerbebetrieb möglichen höheren Abschreibungen genutzt werden dürfen.
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Kredite für Immobilien von der Steuer absetzen
Gemischt genutztes Gebäude: Finanzierungskosten optimieren
Wer eine gemischt genutzte Immobilie teils mit Fremdkapital und teils mit Eigenkapital finanziert, muss das Darlehen gezielt dem vermieteten Gebäudeteil zuordnen, um die Schuldzinsen in voller Höhe abziehen zu können.
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Investitionsabzugsbetrag
Ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Optimierung ist der Investitionsabzugsbetrag. Mit diesem Instrument können im Ergebnis die Abschreibungen von zukünftigen Investitionen steuerlich vorweg genommen werden und Liquiditätsvorteile erzielt werden.
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Sofortige Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern zum Beispiel: Drucker, PC
Die Anschaffungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von bis zu Euro 410,00 netto – (z.B: PC`s, Drucker) können ab dem 1.1.2010 wieder sofort in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
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Aktentasche, PC, Schreibtisch, Bücherregal und Fachbücher als Werbungskosten absetzen
Fachliteratur als Arbeitsmittel absetzen
Bücher und Zeitschriften gehören zur Fachliteratur. Die Kosten für Fachliteratur können Sie als abziehbare Werbungskosten geltend machen, wenn sie (fast) ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Die private Mitveranlassung muss ausgeschlossen bzw. darf höchstens von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein. Nachweisen müssen Sie Ihre Aufwendungen für Fachliteratur grundsätzlich mit (auf Ihren Namen lautenden) Belegen und Titelangabe.
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Steuererklärung für Selbstständige
Der Jahreswechsel steht an. Auch in Sachen Steuererklärung kann für Selbstständige der 31. Dezember 2009 ein entscheidendes Datum sein, wenn zum Jahresende viele steuerliche Fristen ablaufen. Deshalb sollten Selbstständige jetzt prüfen, ob sie bis zum 31.12.2009 noch wichtige Unterlagen beim Finanzamt einreichen müssen und ob sich ab 1. Januar 2010 steuerliche Veränderungen einstellen. Für Selbstständige, die Anfang nächsten Jahres betriebliche Anschaffungen im Netto-Wert bis zu 150 Euro planen, könnte sich ein vorgezogener Kauf bis Ende 2009 steuerlich rechnen. Denn die Kosten dieser geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sind dann noch in voller Höhe für das Jahr 2009 absetzbar.
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BFH Urteil VIII B 190/09 Glaubhaftmachung mittels Fahrtenbuch – Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regelung
Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung
1. Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren.
2. Dem steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt (gegen BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009 IV C 6 -S 2139- b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 2009, 633 Rn. 47).
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BFH X R 40/06 Auslegung des Begriffs der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Ãœberschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.
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