Artikel-Schlagworte: „Aktien“
Kapitalertragssteuer
Was ist eine Kapitalertragssteuer ?
Die Erträge aus den Kapitalanlagen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Die Einkommenssteuer entfällt auf die Zinserträge und wird von den Finanzbehörden zumeist direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert.
Dabei sind die Gläubiger der Zinserträge, wie Banken, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften, als Steuerschuldner für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.
Welcher Steuersatz wird bei Einnahmen erhoben ?
Für Dividenden aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel die Aktiendividende müssen in Deutschland 20 Prozent an Kapitalertragssteuer an den Fiskus abgeführt werden, für Zinsen aus Kapitalanlagen 30 Prozent und für Tafelgeschäfte satte 35 Prozent. Zusätzlich sind auch jeweils 5,5% Solidaritätszuschlag erforderlich. Verschenkt wird hier also durch das Finanzamt nichts. Diesen Beitrag weiterlesen »
Steuererklärung – diverse Steueränderungen
Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Modernisierung des GmbH-Rechts
Stuttgart, 26. November 2007 – Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) veröffentlicht. Der Entwurf enthält grundlegende Änderungen des GmbH-Rechts und soll die Rechtsform der GmbH modernisieren und für den internationalen Wettbewerb wappnen. Auch sollen die bisherigen Hauptnachteile der GmbH gegenüber der Limited ausgeräumt werden.
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EuGH-Urteil "Meilicke"
Zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung abgelehnt – Bundesregierung erwartet hohe Steuerausfälle
Der EuGH hat heute das Urteil in der Rechtssache C-292/04 Meilicke verkündet. Darin hat er das bis zum Jahr 2000 in Deutschland geltende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für nicht vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit erklärt. Eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen, wie von der Bundesregierung beantragt, hat der EuGH nicht ausgesprochen.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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