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Artikel-Schlagworte: „Anrechnung“



Abwrackprämie ist kein Einkommen, das auf Sozialleistungen angerechnet werden darf

Die Abwrackprämie ist kein Einkommen, das auf Sozialleistungen angerechnet werden darf. Mit dieser Begründung hat jetzt das Sächsische Landessozialgericht die Behörden in einer unanfechtbaren Entscheidung angewiesen, einer Sozialhilfeempfängerin im Landkreis Mittelsachsen die ihr zustehende volle Regelleistung zukommen zu lassen.
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Erhöhung der anrechnungsfreien Einkünfte aus Ferienjobs

(pressrelations) – Zur heute verabschiedeten Verordnung des Regierungskabinetts zur Erhöhung der anrechnungsfreien Einkünfte aus Ferienjobs, erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Pascal KOBER: Für Schülerinnen und Schüler, die in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft leben, lohnt sich ein Ferienjob wieder.
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Anrechung vom Kindergeld auf Hartz IV-Leistungen rechtmäßig

(pressrelations) – Der 1994 geborene Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem sog. „Hartz IV-Gesetz“ (SGB II) und bezog Sozialgeld. Das Kindergeld wurde – wie in § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II ausdrücklich angeordnet – in voller Höhe als leistungsminderndes Einkommen auf das Sozialgeld angerechnet.
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Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer einheitlichen Zuwendung durch das FA wirksam (BFH II R 54/07)

Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer einheitlichen Zuwendung durch das FA wirksam
Ist das FA bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere freigebige Zuwendungen erkennbar davon ausgegangen, es liege eine einheitliche Zuwendung vor, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids.
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Schenkungen an Kinder

(OpenPr) Das Forschungsinstitut Seniorenwissenschaften der Kester-Haeusler-Stiftung untersucht derzeit eine größere Zahl von Fällen, die immer nach demselben Muster ablaufen. Eltern werden durch die Kinder überredet, das gesamte Vermögen oder wesentliche Teile hiervon schon zu Lebzeiten an die Kinder weiterzugeben.
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Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe ist rechnerisch und verfassungsrechtlich unvermeidlich

Berlin, 15. Februar 2010. Die Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe ist rechnerisch und verfassungsrechtlich unvermeidlich. Dies teilte der Bundesverband privater Spielbanken am Montag in Berlin mit und widersprach damit dem Bund der Steuerzahler Hamburg. Dieser hatte in einer so genannten „Kurzanalyse“ vom 09. Februar 2010 zu dem Gesetzentwurf des Hamburger Senats zur Änderung des Spielbankgesetzes Stellung genommen und behauptet, dass die Spielbankabgabe keinen Umsatzsteueranteil enthalte.
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BFH VI R 41/07 – Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

1. Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der arbeitsrechtlich geschuldete.

2. Ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden (entgegen R 3.33 Abs. 5 Satz 6 LStR 2009).
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Freibeträge für Kinder – Alleinerziehend – ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger ist. Die Freibeträge für Kinder basieren auf dem sächlichen Existenzminimum für Kinder und dem zu berücksichtigenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das sächliche Existenzminimum umfasst die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wie Nahrung, Wohnen und Kleidungsbedarf eines Kindes. In Deutschland beträgt der volle Freibetrag zur Sicherung des sächlichen Existenzminimums für ein Kind 4.368 Euro im Jahr (je Elternteil 2.184 Euro).
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Freibeträge für Kinder – Die Regelungen ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe des Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger sind.
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BFH Urteil IV R 70/06 Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren – Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft – Willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß Â§ 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird.
Die Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils des Grundstücks zum Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach den allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht (§ 4 Abs. 1 EStG).
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