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Artikel-Schlagworte: „Anschaffungskosten“



Rückwirkende Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen verfassungswidrig

Beschluss vom 07.12.10 BFH IX R 70/07
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2010 IX R 70/07 das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er die rückwirkende Einführung einer Regelung über die Aufteilung von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen auf die Laufzeit des Erbbaurechts für verfassungswidrig hält.
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Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaik Anlagen Betreibern

Fotovoltaik-Betreiber: Steuerfalle bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Hier ist von einem Fall zu berichten, wie der Fiskus eine gut gemeinte Idee des Gesetzgebers hintertreibt.
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Der deutsche Fiskus unterstützt die Sanierung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen auch bei Altbau-Immobilien

Altbauwohnungen sind als Baudenkmal steuerlich absetzbar
Der deutsche Fiskus unterstützt die Sanierung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen auch bei Altbau-Immobilien so die Immovaria GmbH. Laut der Immovaria GmbH aus Nürnberg ist diese Art eine der begehrtesten Wohn-Immobilien: Altbauwohnungen. Was Altbauwohnungen aber genau sind, ist nicht definiert so die Immovaria GmbH. Ãœberwiegend sind es Wohnungen in bestimmter Beschaffenheit, in einer zu einer bestimmten Zeitperiode üblichen Bauweise errichtet wurden. Ihre Merkmale sind Stuckdecken, hohe Wände, zahlreich Erker oder schmiedeeiserne Geländer. Altbauwohnungen werden heute, sofern sie noch stehen, an bauliche Standards angepasst. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen wird die Rentabilität von Altbauwohnungen wieder hergestellt bzw. erhöht so die Immobilienexperten der Immovaria.
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Darlehenszinsen können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden (BFH VIII R 20/08)

Urteil vom 16.03.10 BFH VIII R 20/08
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. März 2010 VIII R 20/08 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.
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Entnahme von Kapitalbeteiligungen führt nur bei Versteuerung der stillen Reserven zu erhöhten Anschaffungskosten (BFH IX R 22/09)

Urteil vom 13.04.10 BFH IX R 22/09
Veräußert ein i. S. des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) qualifiziert beteiligter Gesellschafter Anteile an der Kapitalgesellschaft, die er zuvor aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt hat, so tritt der Entnahmewert dieser Anteile nur dann an die Stelle der (historischen) Anschaffungskosten, wenn durch die Entnahme die stillen Reserven tatsächlich aufgedeckt und bis zur Höhe des Teilwerts oder gemeinen Werts steuerrechtlich erfasst sind oder noch erfasst werden können.
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Namensrecht/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage (BFH I R 97/08)

Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage – Auswirkungen einer unzulässigen Wahlrechtsausübung nach § 20 UmwStG 1995 auf die Besteuerung des Einbringenden nach § 21 UmwStG 1995
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Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen (BFH VIII R 40/06)

Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; steuerschädliche Darlehensverwendung
1. Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, nicht dazu, unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu finanzieren, sondern um ein bereits früher aufgenommenes Darlehen umzuschulden, so ist das i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unschädlich, wenn der Kläger u.a. nachweisen kann, dass die Darlehensschuld bis zum 13. Februar 1992 bereits entstanden war.
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Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust (BFH IX B 227/09)

Es ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur begrenzt abziehbar ist, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen (gegen BMF-Schreiben –Nichtanwendungserlass– vom 15. Februar 2010, DStR 2010, 331)
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Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage zum Teilwert (BFH VIII R 46/07)

Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Ãœberschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen.
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Förderung von Solarwärme für Mehrfamilienhäuser

Berlin (ots) – Aktuell günstige Förderprogramme und gesetzliche Rahmenbedingungen machen die Installation einer Solarwärmeanlage auf Mehrfamilienhäusern für Vermieter derzeit besonders attraktiv. Die Bundesregierung fördert die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung mit 400 Millionen Euro im Jahr.
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