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Artikel-Schlagworte: „Arbeitgeber“



Arbeitskosten steigen

Essen (ots) – In Frankreich müsste die Nachricht der Bundesstatistiker eigentlich Freude auslösen. Die deutschen Arbeitskosten sind 2009 wegen der Krise deutlich gestiegen. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sinkt dadurch tendenziell. Genau das hatte die französische Finanzministerin Lagarde vor einigen Tagen gefordert. Denn die deutsche Exportstärke und die dadurch hervor gerufenen Handelsüberschüsse hätten zu einem Ungleichgewicht in der Euro-Zone geführt. Baut die Krise die beklagte Dominanz der deutschen Wirtschaft ab?
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Arbeitskosten und Lohnnebenkosten 2009

Wiesbaden (ots) – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bezahlten Arbeitgeber im Jahr 2009 in der deutschen Privatwirtschaft im Durchschnitt 30,90 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde.
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Steuervorteil durch den Betriebsrentenaufbau

Hannover (ots) – (AWD) Altersarmut könnte sich selbst in so einem fortschrittlichen Staat wie Deutschland zu einem Problem entwickeln. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) sieht ernsthafte Gefahren: bereits heute mache die gesetzliche Rente durchschnittlich kaum mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens der Rentnerhaushalte aus.
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Steigender Aufwand bei der Lohnabrechnung

(OpenPr) Die Unterschiede zwischen dem Lohnsteuer- und dem Sozialversicherungsbeitragsrecht verursachen Monat für Monat einen immensen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung für ca. 40 Millionen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Der b.b.h. Bundesverband e.V. sieht hier einen geeigneten Weg, um einen Teil der Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren. Eine Vereinfachung könnte zumindest schrittweise umgesetzt werden und würde sogar einkommensneutral möglich sein.
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Basisversicherung der Krankenkasse voll steuerlich abzugsfähig

Seit dem 1.Januar 2010 gilt das neue Steuergesetz, das Bürgerentlastungsgesetz. Demnach ist die Basisversicherung der Krankenkasse voll steuerlich abzugsfähig. Vor dem 01. 01.2010 waren die Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung als sonstigen Vorsorgeaufwendungen abziehbar.
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Arbeitgeber kann Gesundheitsvorsorge lohnsteuerfrei bezuschussen

Ihr Arbeitgeber kann Sie jetzt bei der Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustands unterstützen: Jährlich darf er Ihnen Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von maximal 500 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn lohnsteuerfrei zuwenden.
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Mehraufwand für Arbeitgeber und Steuerberater

Nürnberg (ots) – ELENA – der so sympathisch klingende Name sorgt in vielen Unternehmen zurzeit für einige Kopfschmerzen. ELENA steht für ELektronischer EntgeltNAchweis. Er soll in Zukunft das lästige Erstellen diverser Lohn-Bescheinigungen ersetzen, bringt aber erst einmal Mehraufwand für die Personalabteilungen bei Unternehmen und sonstigen Arbeitgebern. Denn dort müssen, darauf weist der IT-Dienstleister DATEV eG hin, von Januar 2010 an jeden Monat Daten erhoben, erfasst und elektronisch versandt werden, die bisher im Rahmen der Lohnabrechnung keine Rolle spielten.
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Arbeitgeberdarlehen

(openpr) Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, führt das beim Arbeitnehmer grundsätzlich zu einer steuerpflichtigen Sachzuwendung; der Arbeitnehmer muss dann auf den Zinsvorteil aus dem Darlehen Lohnsteuer zahlen. Reisekostenvorschüsse, vorschüssige Auslagenerstattungen und Lohnabschläge bzw. –vorschüsse stellen kein Arbeitgeberdarlehen dar.
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Mit der Betriebsrente sparen Unternehmer Geld

Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich auch für Arbeitgeber. Denn auch sie profitieren von gesparten Sozialabgaben, teilt die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ mit, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen.
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Deutschlands größte Datensammlung ELENA

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) äußert sich kritisch zum Beschluss der Bundesregierung, mit dem elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) die größte Sammlung personenbezogener Daten Deutschlands aufzubauen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, für jeden Arbeitnehmer monatlich sämtliche Daten, die für das Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld relevant sein können, elektronisch an eine „Zentrale Speicherstelle“ zu übermitteln. Der Umfang der Daten geht damit weit über das derzeit monatlich erfasste Datenmaterial hinaus. Später sollen weitere Sozialleistungen hinzukommen. Mehr Arbeit also für Arbeitgeber.
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