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Artikel-Schlagworte: „Arbeitnehmer“



Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen

Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen, sofern ihm vom Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das Finanzportal geld.de berichtet, welche Änderungen es geben soll und welche Bedingungen gelten.
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Schutz vor Kündigung in der Elternzeit

Dass Arbeitnehmer während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz genießen, ist allgemein bekannt. Der besondere Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers, d. h. ordentliche und außerordentliche Beendigungs- und Änderungskündigungen. Nicht erfasst werden indes Befristungen, Arbeitnehmerkündigungen und Aufhebungsverträge. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt. Für Arbeitgeber ist zu beachten, dass, soweit sich der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG und nach § 9 MuSchG zeitlich überschneiden, dieser je eine behördliche Zulässigkeitserklärung nach § 18 BEEG und nach § 9 MuSchG einholen muss. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
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Recht auf Urlaub – Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt es ganz klar vor: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Unabhängig von einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung beträgt der Mindesturlaubsanspruch dabei lediglich vier Wochen. Erfreulicherweise werden in den meisten Arbeitsverträgen fünf bis sechs Wochen Jahresurlaub vereinbart. Teilurlaubsregelungen gelten für bestimmte Ausnahmen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr besteht.
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1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen (BFH VI R 46/08)

Urteil vom 21.04.10 BFH VI R 46/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08 entschieden, dass die 1 %-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde.
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Heiraten und Steuern – Lohnsteuerklassenwahl bedenken

Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit.
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Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie wurde im Jahre 2000 eingeführt und geht namentlich zurück auf den damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester.
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Krankenkassenbeiträge – die Erhöhung ist das Zeichen des Scheiterns

(pressrelations) – monatelanger Verzögerungstaktik und Versteckspielerei greift Schwarz-Gelb nun zu Beitragserhöhungen und höheren Zusatzzahlungen der Versicherten. Das ist das vollständige Eingeständnis ihres Scheiterns“, so Martina Bunge zu den Plänen der Bundesregierung, die Krankenkassenbeiträge zu erhöhen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
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Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn

„Zur Urlaubszeit können bis zu 156 Euro pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer als Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Erholungsbeihilfe kann dabei an den Arbeitnehmer in voller Höhe ausbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Pauschalierung anwendet.
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Dienstwagenbesteuerung optimal nutzen

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Bei der Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer wird sowohl für Privat- als auch Arbeitswegfahrten der so genannten geldwerte Vorteil als Lohnbestandteil ermittelt, welcher lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Wer dafür die Regeln kennt, kann bei geschicktem Ausnutzen der Wahlrechte dazu Steuern sparen.
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Neue Steuerregeln beim Verkauf von Pkw an Mitarbeiter ab 2009

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Hatte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.06.2009, Aktenzeichen VI R 18/07 bei der Ermittlung des lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteils beim Pkw-Verkauf entschieden, hat nun das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18.12.2009, Aktenzeichnen IV C 5 – S 2334/09/10006 diese neuen Regeln nur teilweise umgesetzt. Wurde vom BFH noch der übliche Preisnachlass bzw. Händlerrabatt bei allen Modellen angesetzt, will nun die Finanzverwaltung bei neuen Modellen einen Preisnachlass von gerade einmal 6 % der unverbindlichen Preisempfehlung und bei bestehenden Modellen einen Preisnachlass in Höhe des Durchschnitts aller Preisnachlässe aus dem Verkauf des betroffenen Modells während der letzten vergangenen drei Monate zulassen.
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