Artikel-Schlagworte: „Arbeitslohn“
Lohnsteuertabelle
Anwendung der Steuertabellen
Sofern der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nicht maschinell über EDV durchführt, hat die Lohnsteuerermittlung nach den allgemeinen oder besonderen Lohnsteuertabellen zu erfolgen. Welche Tabelle im Einzellfall anzuwenden ist, bestimmt sich grundsätzlich danach, ob diese im vorliegenden Dienstverhältnis Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder nicht. Beide Tabellen stimmen in den Steuerklasse 5 und 4 überein. Dagegen ergeben sich in den Steuerklassen 1 bis 4 der besonderen Lohnsteuertabelle für die oberen Lohnstufen höhere Steuerbeträge, da sich hier die besondere Vorsorgepauschale unterschiedlich auswirkt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Lohnsteuerrechner
Kostenloser Gehaltsrechner
Wer gerne berechnen möchte wieviel Lohnsteuer monatlich oder jährlich an das Finanzamt im Rahmen einer Beschäftigung abzuführen ist, kann dieses mit einem Steuerrechner durchführen. Ein kostenloser Lohnsteuerrechner wird vom Finanzamt Niedersachsen für die Berechnung online bereitgestellt. Der Rechner ist in der Lage nach der Eingabe des Bruttoarbeitslohn für eine bestimmten Zeitraum die Lohnsteuer zu ermitteln. Zur Verfügung stehen Tag, Woche, Monat, Jahr. Diesen Beitrag weiterlesen »
Der Lohnsteuerjahresausgleich
Im Schnitt bekommt jeder Deutsche 800 Euro raus
Für die meisten Deutschen ist allein der Gedanke an den „Kampf“ mit den Formularen bei der Steuererklärung eine Qual. Doch der Zeitaufwand lohnt sich.
Im Schnitt bekommt jeder Deutsche über den Lohnsteuerjahresausgleich rund 800 Euro zu viel gezahlte Steuern zurück. Ein nettes „Zubrot“, oder? Diesen Beitrag weiterlesen »
Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen
Stuttgart, 11. Dezember 2007 – Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 erstmals eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gilt nicht für Geldzuwendungen), aber auch an Nichtarbeitnehmer (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde etc.) pauschal mit abgeltender Wirkung mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Neben der pauschalen Lohnsteuer fällt auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Unbeachtlich ist, ob die Geschenke beim Zuwendenden als Betriebsausgaben abziehbar sind. Bisher mussten Zuwendungen dieser Art stets vom Empfänger versteuert werden.
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Elterngeld berechnen
Am 29.9.2006 wurde das „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ (BEEG) vom Bundestag verabschiedet, und auch der Bundesrat hat am 3.11.2006 zugestimmt. Danach können Eltern das neue Elterngeld für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall.
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