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Artikel-Schlagworte: „Arbeitszeit“



Elternzeit

1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
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Die Arbeitswelt driftet auseinander

IAB-Direktor Joachim Möller betonte: „Die Arbeitswelt driftet auseinander“. Es gebe mehr Leiharbeiter, mehr Teilzeit, mehr befristete Beschäftigungsverhältnisse. Dennoch habe sich die durchschnittliche Beschäftigungsdauer kaum verändert und liege immer noch bei rund zehn Jahren. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer erfreue sich weiterhin langer Betriebszugehörigkeiten und stabiler Arbeitsplätze.
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Teilzeit- und Vollzeitarbeit – Lohn Unterschiede von bis zu fünf Euro / Stunde

Teilzeitbeschäftigte haben deutlich niedrigeren Stundenlohn als Vollzeitbeschäftigte
Wer eine Teilzeitstelle hat, bekommt meist deutlich weniger Geld je Stunde als Beschäftigte mit Vollzeitjob. Nur ein Teil dieser Verdienstlücke lässt sich durch Qualifikationsunterschiede erklären. Zu diesen Ergebnissen kommt Prof. Dr. Elke Wolf, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule München. Ihre Untersuchung fußt auf dem Soziooekonomischen Panel (SOEP) 2007, einer repräsentativen Haushaltsbefragung und ist als WSI-Diskussionspapier erschienen, herausgegeben vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.*
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