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Artikel-Schlagworte: „Ausbildung“



Sind Führerscheinkosten absetzbar ?

Die Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins sind in der Regel steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn das Kraftfahrzeug nicht nur aus privaten Gründen angeschafft wurde, sondern auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird oder die Beruftätigkeit die Benutzung eines PKW erfordert

Die Kosten für den Führerschein können allerdings dann abzugsfähige Werbungskosten sein, wenn der Arbeitgeber verlangt, das man einen Führerschein machen muss, da eine Fahrlizenz die Voraussetzung für die Arbeitstätigkeit ist und man vielleicht Nachteile um beruflichen Fortkommen befürchten muss, so zum Beispiel bei erstmaligem Antritt einer Stelle als Kraftfahrer.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Studienkosten von der Steuer absetzen

Studenten können in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hoffnung schöpfen. In einem vom BdSt unterstützten Musterprozess, in dem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage auf Anerkennung der Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.03.2007 die Revision zugelassen (Az.: VI R 14/07).
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SPD-Vorschläge zur Familienpolitik Bund der Steuerzahler lehnt Belastung von Familien ab

Der Bund der Steuerzahler lehnt das von der SPD vorgeschlagene Konzept zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in wesentlichen Teilen entschieden ab.
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Kinderfreibetrag und Kindergeld

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung erhalten Eltern Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht höher sind als 7 680 EUR im Jahr. Darauf müssen Sie besonders achten, wenn Ihr Kind als Auszubildender, Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter oder Student Einnahmen in beträchtlicher Höhe hat. Wird die Einkommensgrenze auch nur um 1 EUR überschritten, werden alle kindbedingten Vergünstigungen komplett gestrichen. Dies ist bitter, wenn ein paar Euro darüber entscheiden, ob Sie 1 848 Euro Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge in Höhe von 5 808 EUR bekommen oder nicht. An dieser Entscheidung hängen weitere Vergünstigungen, so bei Beamten auch die Familienzuschläge.
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Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung, nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2005 entschieden, dass von den Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Falls auf diese Weise der maßgebende Einkommensgrenzbetrag von 7 680 Euro unterschritten wird, haben die Eltern Anspruch auf das Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Nicht eindeutig geklärt ist bislang, was außer den Sozialversicherungsbeiträgen sonst noch alles von den Einnahmen des Kindes abgezogen werden darf.
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Steuerermäßigung bei Berufsausbildung, Studium der Kinder

Es ist ja heute keine Seltenheit, dass Kinder über 27 Jahre immer noch oder schon wieder in Berufsausbildung sind oder aus anderen Gründen am Tropf der Eltern hängen. Da stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Zahlungen wenigstens als Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzen können. Die Antwort interessiert ab kommendem Jahr noch mehr, weil die Altersgrenze für das Kindergeld dann auf 25 Jahre herabgesetzt wird.
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