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Die Eigenheimrente
Karlsruhe (ots) – Die eigenen vier Wände sind aus gutem Grund für viele Menschen die bevorzugte Form der privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert den Wohneigentumserwerb mit der Eigenheimrente. Das zugrunde liegende Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. „Auf die neue staatliche Unterstützung sollten Immobilienerwerber auf keinen Fall verzichten“, so Dr. Jochen Petin, Vorstandsmitglied der Deutschen Bausparkasse Badenia.
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