Artikel-Schlagworte: „Berufsausbildung“
Steuervereinfachungen – fünf Änderungen sind besonders bedeutsam
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Der Deutsche Bundestag hat am 09. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, das überwiegend aber erst ab 2012 gilt. Es soll das Besteuerungsverfahren vor allem bei der Finanzverwaltung vereinfachen und modernisieren. Für Arbeitnehmer und Familien sind die folgenden fünf Änderungen besonders bedeutsam:
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Vergütung von Auszubildenden
Arbeitgeber müssen bei der Vergütung von Azubis viele steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten beachten
Auszubildende haben in Betrieben in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung. Das gilt nicht zuletzt für die Vergütung. „Hier sollten Arbeitgeber einige Besonderheiten in Bezug auf die Steuer und Sozialversicherung im Blick haben“, rät Dirk Haase, Geschäftsführer des Unternehmens Paychex, das auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen spezialisiert ist.
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Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird einfacher, gerechter, moderner und unbürokratischer
Die FDP hat heute beim Thema Steuervereinfachung geliefert. Das deutsche Steuersystem wird mit dem beschlossenen Steuervereinfachungsgesetz 2011 einfacher, gerechter, moderner und unbürokratischer. Dazu erklärt der nordhessische FDP-Bundestagsabgeordnete und Finanzexperte Björn Sänger: „All diejenigen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selber machen, werden jetzt von unnötiger Bürokratie befreit.
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Die Steuervereinfachung wird ein Erfolg meint Wissing
WISSING: Steuervereinfachung wird ein Erfolg
Zur heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Steuervereinfachungsgesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Volker WISSING:
Die heutige Anhörung hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Koalition ein wichtiger Schritt in Richtung Steuervereinfachung ist.
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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Rupprecht: Mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein
Berlin (ots) – Die Bundesregierung hat am Montag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorgelegt.
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Ausbildungsfreibetrag verfassungskonform
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) weist auf eine heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hin. Dieser hat entscheiden, dass der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro, den Eltern eines volljährigen in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten Kindes je Kalenderjahr geltend machen (§ 33 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz) können, verfassungsgemäß sei; er berücksichtige in ausreichendem Maße den entstehenden Sonderbedarf in diesen Fällen.
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Arbeitsminister macht sich für Fachkräftesicherung stark
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Wir müssen heute mehr ausbilden, damit wir den Fachkräftebedarf von morgen decken können.“ Mit dieser Formel hat Arbeitsminister Guntram Schneider heute (7. Februar 2011) in Düsseldorf vor dem Landesausschuss für Berufsbildung die Fachkräftesicherung als eine der wichtigsten Aufgaben der Landesarbeitspolitik beschrieben.
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Kinderbetreuungskosten künftig besser steuerlich absetzbar / Vereinfachte Beantragung des Kindergelds
Mit dem heute (Mittwoch) im Kabinett beschlossenen Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz werden erhebliche Verbesserungen für Familien erzielt.
Künftig können alle Eltern Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Zudem wird die Beantragung des Kindergelds vereinfacht.
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Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind
Anspruch auf Kindergeld besteht für ein volljähriges Kind u.a. dann, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Ãœbergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Zudem dürfen die Einkünfte und Bezüge des Kindes für den Zeitraum, in dem diese Voraussetzungen vorliegen, einen Betrag (den sog. Grenzbetrag) von zurzeit 8.004 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.
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Bedarfssätze und Freibeträge bei Ausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen
Mehr finanzielle Unterstützung für 361.000 Auszubildende
Rückwirkend zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2010 bekommen rund 361.000 junge Menschen mehr Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld. Diese Leistungen erhalten Auszubildende, bei denen der eigene Lohn oder das Einkommen der Eltern nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
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