Artikel-Schlagworte: „Bezug“
Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind (BFH III R 50/07)
Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist oder wenn die von ihm erzielbaren Einkünfte nicht den gesamten Lebensbedarf decken könnten
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Debatte um den Bezug von Arbeitslosengeld II und andere staatlichen Sozialleistungen
Bielefeld (ots) – Die Debatte um den Bezug von Arbeitslosengeld II und andere staatlichen Sozialleistungen dreht sich im Kreis. Wenn eine Seite argumentiert, dass sich Arbeit nicht rechne, weil dabei weniger Geld herausspringe als der Hartz-IV-Empfänger erhalte, behauptet die andere das Gegenteil.
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BFH III R 87/07 – Zeitlicher Regelungsumfang eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids
Zeitlicher Regelungsumfang eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids
Ein Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld mit Wirkung vom 1. Januar eines früheren Jahres unter Hinweis auf § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben wird, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes in diesem Jahr den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten hätten, ist aus Empfängersicht dahin auszulegen, dass nur für dieses Jahr eine Verwaltungsentscheidung getroffen werden soll, nicht aber für den nachfolgenden Zeitraum bis zur Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids.
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Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung Computerprogramm
Das PC-Programm „Lohninfo plus“ bietet Kleinbetrieben, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst durchführen, eine preisgünstige und komfortable Arbeitshilfe. „Lohninfo plus“ wurde speziell für die Bedürfnisse von Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern entwickelt, die nicht der Baubranche angehören. Das Programm führt nicht nur eine Brutto- und Nettolohnberechnung für Gehälter und Stundenlöhne durch, sondern übernimmt die errechneten Daten automatisch in Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung. Arbeitnehmer- und Krankenkassendaten werden in einer Datenbank verwaltet und müssen daher nicht wiederholt neu eingegeben werden.
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