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Artikel-Schlagworte: „BFH Beschluss“



BFH II R 66/07 Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke – Vorsteuerabzug

Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke
Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i.S. des § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen.
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BFH II R 47/07 Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung

Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung
Ãœbernimmt eine (mittelbar) zum Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil zu einer Einlage weit unter Wert, liegen darin keine freigebigen Zuwendungen an die Begünstigten der Stiftung.
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V R 61/03 BFH Urteil Wasseranschluss

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.
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Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind

Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung – Einstellung der Vermittlung – Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung –
Die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt: Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
SGB III § 38

Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05
Vorinstanz: FG Köln vom 22. September 2005 10 K 5182/04 (EFG 2006, 66)
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Steuerpflichtige können gegen Änderung Verspätungszuschlag Einspruch einlegen

Finanzgericht Düsseldorf, 18 K 2172/07 AO
1 Die Kläger werden für die Streitjahre 2003 und 2004 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Geschäftsführer nichtselbständig und daneben in geringem Umfang als Steuerberater freiberuflich tätig; die Klägerin ist in geringem Umfang als Steuerberaterin tätig.
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