Artikel-Schlagworte: „BFHE“
BFH VII R 42/07 Abgrenzung von Monitoren – Tarifierung von in Computer einzusteckenden Karten
Einreihung eines Graustufenmonitors
1. Dass ein Monitor nicht nur Bilder wiedergeben kann, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammen, sondern auch aus anderen Quellen stammende Bilder, verleiht ihm keine „eigene Funktion“ (andere Funktion als Datenverarbeitung) i.S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN (Änderung der Rechtsprechung).
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BFH VII R 43/08 Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers
Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers
1. Bezahlt in einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Organgesellschaft kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen die Steuerschuld des Organträgers, so ist die Zahlung nach § 134 InsO anfechtbar, wenn die Steuerforderung gegenüber dem Organträger nicht werthaltig (uneinbringlich) war.
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Rabattfreibetrag bei verbilligter Abgabe von Produkten verbundener Unternehmen im Rahmen eines Personalverkaufs
Hersteller einer Ware i.S. des § 8 Abs. 3 EStG kann derjenige sein, der den Gegenstand selbst produziert, der ihn auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt oder der damit vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt (Fortführung des Senatsurteils vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154).
EStG § 8 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3, § 38, § 19
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Urteil vom 1. Oktober 2009 VI R 22/07
Vorinstanz: Hessisches FG vom 13. Dezember 2006 10 K 2126/04 (EFG 2007, 1317)
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BFH Urteil Zulassung zur Steuerberaterprüfung
(openPR) – Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) möchte zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Er hat im Januar 2006 die Prüfung als Bilanzbuchhalter bestanden und zuvor Rechtswissenschaft studiert, das Staatsexamen jedoch nicht abgelegt. Aufgrund seiner in verschiedenen Ãœbungen erbrachten studienbegleitenden Prüfungsleistungen hat ihm die Universität Freiburg bescheinigt, dass er die Orientierungs- sowie die Zwischenprüfung bestanden habe und in das zwölfte Fachsemester des Studienganges einzustufen sei.
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BFH Urteil III R 26/06 Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung
Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist –zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung– als Berufsausbildung anzusehen.
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 63 Abs. 1 Satz 2
PO-NSchA NRW § 1, § 2, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 5, § 17
Urteil vom 18. März 2009 III R 26/06
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21. Februar 2006 10 K 171/03 Kg (EFG 2006, 1073)
BFH Urteil VI R 18/07 Vorteilsbewertung bei Jahreswagen – Angebotspreis – Listenpreis
Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen zu bewerten.
EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. März 2007 3 K 386/04 (EFG 2007, 1866)
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V R 61/03 BFH Urteil Wasseranschluss
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.
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Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind
Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung – Einstellung der Vermittlung – Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung –
Die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt: Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
SGB III § 38
Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05
Vorinstanz: FG Köln vom 22. September 2005 10 K 5182/04 (EFG 2006, 66)
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