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Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Anwendung der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 –
Die Rechtsgrundsätze der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 – werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BFH-Urteil – VI R 85/04 – ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das BFH-Urteil – VI R 68/05 – ist im Ergebnis im Wege einer Billigkeitsregelung anzuwenden
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Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind
Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung – Einstellung der Vermittlung – Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung –
Die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt: Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
SGB III § 38
Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05
Vorinstanz: FG Köln vom 22. September 2005 10 K 5182/04 (EFG 2006, 66)
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