Artikel-Schlagworte: „Einfuhrumsatzsteuer“
176 Milliarden Euro Mehrwertsteuer Einnahmen in 2008
Die Umsatzsteuer brachte dem deutschen Staat Rund 176 Milliarden Euro im Jahr 2008, ein. Damit zählt die Umsatzsteuer neben der Einkommensteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Und deshalb auch sehr interessant für uns Bürger. Deutschland liegt mit einem Steuersatz von 19 % (Normalsteuersatz) unter dem Mittelwert der EU-Staaten von 20,3 %. Höher besteuern u.a. Österreich (20 %) oder Ungarn (25 %, was dem EU-Maximum entspricht) und Portugal, Belgien und Irland (je 21 %).
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Steuern sind hoheitlich erhobene Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung
Sie können unterteilt werden:
1. nach der Ertragskompetenz: Bundes-, Landes-, Gemeinschafts-, Gemeinde- und Kirchensteuern;
2. in Besitz- und Verkehrsteuern:
a) Besitzsteuern vom Einkommen: Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Gewerbe- und Kirchensteuer teilweise;
b) Besitzsteuern vorn Vermögen: Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Gewerbe- und Kirchensteuer teilweise;
c) Verkehrsteuern: Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer), Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe, Kapitalverkehrsteuern, Versicherungsteuer, Wechselsteuer, Feuerschutzsteuer;
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Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer – Einfuhrumsatzsteuer als besondere Art der Umsatzsteuer
Als Einfuhrabgabe unterliegt die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist.
AO § 233a
UStG § 21 Abs. 2
ZK Art. 232 Abs. 1 Buchst. b, Art. 241
Urteil vom 23. September 2009 VII R 44/08
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 1. Oktober 2008 4 K 3994/07 Z
(ZfZ 2009, Beilage 1, 8)
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