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Artikel-Schlagworte: „Einkommensteuer“



Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung (BFH VI R 4/08)

Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung
1. Einkünfte in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung sind als Einnahmen in Geld zu besteuern. Sie stellen aus sich heraus einen Wert dar, der durch Umrechnung in Euro zu bestimmen ist.
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Leerstehende Mietobjekte – Abschreibungen, Schuldzinsen und sonstige laufende Kosten

(OpenPr) Wird ein Gebäude oder eine Wohnung zum ortsüblichen Mietpreis vermietet, gibt es in der Regel keine Probleme, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen.
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Verband der Familienunternehmer kritisieren das Festhalten an der Gewerbesteuer

Saarbrücken (ots) – Der Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, Patrick Adenauer, hat den Widerstand des Städtetages gegen eine mögliche Abschaffung der Gewerbesteuer kritisiert. An der Spitze des Städtetags sei „die überwiegende Mehrheit der großen Verlierer des heutigen Gewerbesteuer-Systems unterrepräsentiert“, sagte Adenauer der „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe).
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Steueroptimierten Kapitalanlagen mit Immobilien, erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser, Schiffen und Flugzeugen

Hat der Privatsparer überhaupt noch Möglichkeiten für Vermögensaufbau und Altersvorsorge oder droht das totale Finanz-K.O.?
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Steuervorteile mit Riester – Beiträge bei der Steuererklärung angeben

Riester-Sparer sollten bei der Steuererklärung stets ihre Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob der Sonderausgabenabzug gewährt wird und Steuern gespart werden können, erklärt die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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Steuererklärung 2009 leicht gemacht – Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler

Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen. Hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken.
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Arbeitnehmer-Sparzulage sichern

Arbeitnehmer mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 20.000 € (Einkommensgrenze ab 2009) können eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 € pro Jahr beantragen, wenn Sie pro Jahr 400 € als vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen
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BFH I R 29/09 Anwendbarkeit des § 35b GewStG 1999 auf Organschaften

Anwendbarkeit des § 35b GewStG 1999 auf Organschaften
§ 35b GewStG 1999 ermöglicht in Organschaftsfällen auch bei einer Gewinnänderung auf der Ebene der Organgesellschaft eine Änderung des bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheides.

GewStG 1999 § 35b
KStG 1999 § 8b Abs. 7
Urteil vom 21. Oktober 2009 I R 29/09
Vorinstanz: FG Hamburg vom 24. Februar 2009 6 K 176/07 (EFG 2009, 1131)
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BFH IV R 22/08 Zuordnung der gemäß Â§ 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum Betriebsveräußerungsgewinn bzw. Betriebsaufgabegewinn

Zuordnung der gemäß Â§ 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn.
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BFH IV R 7/07 Betriebsaufgabe auf Grund Ãœbertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

Betriebsaufgabe auf Grund Ãœbertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen
1. Mit der Ãœbertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben.
2. Das zurückbehaltene Hofgrundstück gilt als in das Privatvermögen überführt, soweit es nicht in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird.
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