Artikel-Schlagworte: „Erbschaft“
Freibeträge für Schenkungen
Nutzung der Freibeträge für Schenkungen
Die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen sind nicht einmalig – die Freibeträge leben alle 10 Jahre wieder auf. Wenn Sie regelmäßig Teile Ihres Vermögens übertragen, verdoppeln, verdrei- oder vervierfachen Sie Ihre Freibeträge, eine Strategie um Vermögen auf die nächste Generation oder auf nicht eheliche Lebenspartner zu übertragen. Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob es für Sie sinnvoll ist Vermögensübertragungen vorzunehmen.
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Entlastungen und mehr Geld in 2010
Mit der Zustimmung im Bundesrat bekennen sich auch die Länder zu einer Steuerpolitik, die durch zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte in unserer Gesellschaft stärkt und damit hilft, die tiefe Krise in der Bundesrepublik Deutschland zu bewältigen.
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Steuerrechner
Steuern online errechnen
Jährlich sitzen sie Bundesbürger an Ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich und stellen sich die Frage: Muss ich Einkommensteuer oder Lohnsteuer nachzahlen oder bekomme ich vom Finanzamt etwas zurück erstattet.
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Grunderwerbsteuer
Was ist die Grunderwerbsteuer ?
Dieses ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks in Deutschland anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben. Die Einnahmen stehen den Ländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.
Wieviel Grunderwerbsteuer ist zu zahlen ?
Der Steuersatz beträgt 3,5% der Gegenleistung (u.a. Kaufpreis, Ãœbernahme von Belastungen, Gewährung von Wohn-/Nutzungsrechten). Diesen Beitrag weiterlesen »
Erbschaftssteuer
Was ist die Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögenserwerb von Todes wegen. In Deutschland ist sie eine so genannte Erbanfallsteuer, das heißt, sie besteuert die Bereicherung, die beim einzelnen Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigten) aufgrund des Erbfalls anfällt. Zum Vergleich: In manchen Ländern ist die Erbschaftsteuer als so genannte Nachlasssteuer ausgestaltet, das heißt, sie besteuert den gesamten Nachlass ohne Berücksichtigung der möglichen Aufteilung auf einzelne Erwerber. Diesen Beitrag weiterlesen »
Keine Änderung bislang ergangener Erbschaftsteuerbescheide durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BvL 10/02) hat keine Auswirkungen auf bereits ergangene Erbschaftssteuerbescheide“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands.
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