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Artikel-Schlagworte: „EStG“



Einschränkungen bei Steuersparmodellen

openPR – Stuttgart den 21.12.2007 – Zur Verhinderung sogenannter Steuerstundungsmodelle wurde der § 15b EStG geschaffen. Die Neuregelung ist auf Steuerstundungsmodelle anzuwenden, bei denen der Beteiligte nach dem 10. November 2005 beigetreten ist.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Erbschaftsteuerreform

Bund der Steuerzahler warnt vor weiteren Steuererhöhungen
Nachdem die Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer unter der Leitung von Finanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch heute Nachmittag ihre ersten Eckpunkte präsentierte, warnt der Bund der Steuerzahler vor erheblichen Steuermehrbelastungen. „Das Beste wäre, diese komplizierte und verwaltungsaufwendige Steuer endlich abzuschaffen“, sagte Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. „Sollte sich dieser Vorschlag jetzt politisch nicht durchsetzen lassen, darf zumindest kein Mehraufkommen erzielt werden.“
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SPD-Vorschläge zur Familienpolitik Bund der Steuerzahler lehnt Belastung von Familien ab

Der Bund der Steuerzahler lehnt das von der SPD vorgeschlagene Konzept zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in wesentlichen Teilen entschieden ab.
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Keine Änderung bislang ergangener Erbschaftsteuerbescheide durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BvL 10/02) hat keine Auswirkungen auf bereits ergangene Erbschaftssteuerbescheide“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Am 9.11.2006 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2007 verabschiedet. In diesem Gesetz wurde u.a. das Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. So weit, so gut. Was aber wirklich den Zorn treibt, ist die rückwirkende Anwendung auf alle Anlagen, die seit dem 1.1.2006 gezeichnet wurden. Damit wird wieder einmal das Vertrauen der Bürger in die Planbarkeit ihres Handelns und in den Rechtsstaat beschädigt.
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Steuerermäßigung bei Berufsausbildung, Studium der Kinder

Es ist ja heute keine Seltenheit, dass Kinder über 27 Jahre immer noch oder schon wieder in Berufsausbildung sind oder aus anderen Gründen am Tropf der Eltern hängen. Da stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Zahlungen wenigstens als Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzen können. Die Antwort interessiert ab kommendem Jahr noch mehr, weil die Altersgrenze für das Kindergeld dann auf 25 Jahre herabgesetzt wird.
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Steuerformular "Anlage EÜR" Einkommensteuererklärung

Freiberufler, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für das Jahr 2005 erstmals das neue Steuerformular „Anlage EÃœR“ ausfüllen und ihrer Einkommensteuererklärung beilegen.
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Steueränderungsgesetz 2003

Zur Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2003 durch den Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss: Heute hat der Deutsche Bundestag das Steueränderungsgesetz beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist auch eine erhebliche Vereinfachung des Steuerverfahrens für Arbeitnehmer und die Beseitigung eines steuerlichen Missbrauchs der Regelung des Paragrafen 3 b EStG, nach der steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden können.
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