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Artikel-Schlagworte: „EStG“



BFH VII R 42/07 Abgrenzung von Monitoren – Tarifierung von in Computer einzusteckenden Karten

Einreihung eines Graustufenmonitors
1. Dass ein Monitor nicht nur Bilder wiedergeben kann, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammen, sondern auch aus anderen Quellen stammende Bilder, verleiht ihm keine „eigene Funktion“ (andere Funktion als Datenverarbeitung) i.S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN (Änderung der Rechtsprechung).
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Rabattfreibetrag bei verbilligter Abgabe von Produkten verbundener Unternehmen im Rahmen eines Personalverkaufs

Hersteller einer Ware i.S. des § 8 Abs. 3 EStG kann derjenige sein, der den Gegenstand selbst produziert, der ihn auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt oder der damit vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt (Fortführung des Senatsurteils vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154).

EStG § 8 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3, § 38, § 19
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Urteil vom 1. Oktober 2009 VI R 22/07
Vorinstanz: Hessisches FG vom 13. Dezember 2006 10 K 2126/04 (EFG 2007, 1317)
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Elterngeld und Steuern, versteuern

Sehr geehrte Damen und Herrn,
mit Erschrecken habe ich gerade festgestellt, dass das Elterngeld nachversteuert werden muss! Wir sind verheiratet, mein Mann ging letztes Jahr voll arbeiten und ich habe seit Juni 08 Elterngeld (juni-Dezember: jeweils 300Euro/Monat) bekommen! Mein Mann zahlt mangels Einkommenshöhe keine Lohnsteuer und ich habe vor Juni nur einen 400 Euro-Job gehabt! Daher haben wir keine Einkommensteuererklärung gemacht! Müssen wir dies jetzt noch nachholen und wie hoch ist dann die zu erwartende Nachzahlung???
Seit August 2009 gehe ich wieder Teilzeit arbeiten und zahle auch wieder Lohnsteuer! Kann ich in der Erklärung, die 2010 fällig wird, dann das gesamte Elterngeld anrechnen lassen???
Liebe Grüße
Ramona Schnabel

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BFH Urteil III R 26/06 Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist –zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung– als Berufsausbildung anzusehen.

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 63 Abs. 1 Satz 2
PO-NSchA NRW § 1, § 2, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 5, § 17

Urteil vom 18. März 2009 III R 26/06

Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21. Februar 2006 10 K 171/03 Kg (EFG 2006, 1073)

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BFH Urteil VI R 18/07 Vorteilsbewertung bei Jahreswagen – Angebotspreis – Listenpreis

Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen zu bewerten.

EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. März 2007 3 K 386/04 (EFG 2007, 1866)
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Freistellungsauftrag bei der Abgeltungsteuer

(openPR) – Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Besteuerungspflicht ihrer Kapitalerträge teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Freistellungsauftrag vom Anleger richtig gestellt wurde. Wer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag.
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Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen

Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen, wenn sie im Heim einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führen. Dies betrifft insbesondere Senioren, die in einem Wohnstift oder in anderen Einrichtungen im Rahmen des betreuten Wohnens lebens. Nach anfänglicher Ablehnung akzeptiert dies mittlerweile auch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 26.10.2007, BStBl. 2007 I S. 783, Tz. 12).
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Unfallkosten absetzbar

Ab 2007 wurde mit dem „Steueränderungsgesetz 2007“ vom 19.7.2006 nicht nur die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der Fahrten zur Arbeit gestrichen, sondern auch die steuerliche Absetzbarkeit von Unfallkosten abgeschafft: Aufwendungen aufgrund Verkehrsunfall, Beschädigung oder Diebstahl werden seitdem nicht mehr als Werbungskosten anerkannt.
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Mit der Wohnriester Geld sparen

Lübeck (ots) – Geld sparen mit dem Wohnriester – Häuslebauer haben allen Grund zur Freude: Die selbst genutzte Wohnimmobilie wird wieder staatlich gefördert. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, auch Wohnriester genannt, rückt der Traum vom mietfreien Wohnen im Alter für viele in greifbare Nähe. Bislang gab es Riester-Zulagen für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Nun können Eigenheimwerber die Zulagen für die Tilgung ihrer Wohnungsbaudarlehen verwenden. Dazu wurde die „Riester-Förderungspalette“ um Baudarlehen, Bausparverträge und um Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit erweitert.
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Computerservice steuerlich absetzbar

(openPR) – Mit der seit dem 01.Januar 2009 geltenden Regelung der Absetzbarkeit von „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ hat die Bundesregierung den Satz für die Absetzbarkeit verdoppelt. Somit können seit Jahresbeginn 2009 bis zu 1.200 Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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