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Artikel-Schlagworte: „Fahrtenbuch“



Betriebsprüfung: Kraftstoffkosten und Einnahmen bei Taxiunternehmen

Bei der Jagd nach höheren Steuereinnahmen geht es nicht nur um strittige Beträge von einigen 10.000 Euro oder mehr. Immer häufiger nehmen die Betriebsprüfer der Finanzämter auch kleinere Posten genau unter die Lupe – bei den Betriebsausgaben von selbstständigen Unternehmern und Freiberuflern insbesondere die Kraftstoffkosten für den oder die Firmenwagen. Auch Taxiunternehmer stehen unter verschärfter Beobachtung. Gegen ungerechtfertigte Steuernachforderungen gibt es nur ein Mittel: eine ordnungsgemäße, detailliert belegte Buchführung. Nachlässigkeit kommt hier bei der Betriebsprüfung teuer zu stehen.
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Fahrzeuge im Betriebsvermögen – 1%-Methode – Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Wenn Fahrzeuge im Betriebsvermögen vom Unternehmer auch privat genutzt werden, ist die private Nutzung den Ertragsteuern sowie der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Um den Wert der privaten Nutzung für steuerliche Zwecke zu ermitteln, stehen dem Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann ein Fahrtenbuch führen; allerdings sind die Anforderungen, die das Ertragsteuerrecht zur Anerkennung des Fahrtenbuchs stellt, sehr hoch. Oder er wählt die Pauschalierung mittels 1%-Methode. Diese Methode wendet das Finanzamt auch an, wenn es das Fahrtenbuch nicht anerkennt. Hier kommt gegebenenfalls auch die Kostendeckelung (Ansatz der Kfz-Nutzung höchstens mit den angefallenen Kosten) zum Tragen.
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Sonderausstattungen bei Dienstwagen

Darf ein betrieblicher Pkw auch privat mitbenutzt werden, so bemisst sich der geldwerte Vorteil der Privatnutzung grundsätzlich nach der sogenannten 1 % – Regelung des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen. Ausnahmen gelten nur bei Führung eines Fahrtenbuches.
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Privatnutzung von einem Firmen-Pkw – 0,03 %-Regel gilt nicht immer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Urteilen nochmals bestätigt, dass bei einer nur gelegentlichen Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der geldwerte Vorteil nicht mit dem zumeist teuren 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat anzusetzen ist, sondern mit 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer pro Einzelfahrt. Dies betrifft die Pkw-Nutzer, die kein Fahrtenbuch führen.
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Vorraussetzungen damit Fahrtenbuch steuerlich anerkannt wird

Damit ein Fahrtenbuch steuerlich anerkannt werden kann, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegen. Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Eine lose Blattsammlung kann somit nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden können. Sollten Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden, dann muss das deutlich erkennbar gemacht werden.
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Das Fahrtenbuch – Regeln bei der korrekten Führung

Damit ein Fahrtenbuch steuerlich anerkannt werden kann, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegen. Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Eine lose Blattsammlung kann somit nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden können. Sollten Einfügungen oder Veränderungen vorgenommen werden, dann muss das deutlich erkennbar gemacht werden.
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1 % Regelung bei Firmenwagen

Grundsätzlich gibt es für Unternehmer, die kein Fahrtenbuch führen die Möglichkeit ihre Nutzung der zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge für Privatfahrten mit einem Prozent des Bruttolistenpreises (zzgl. der Sonderausstattung) pro Monat zu berechnen.
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1 % Regelung gilt für alle Firmenfahrzeuge

Wenn mehrere Fahrzeuge zum Vermögen eines Einzelunternehmers gehören, dann muss der Nutzwert jetzt für jeden einzelnen Wagen nach der Ein-Prozent-Methode versteuert werden. Darauf weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.
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Firmenwagen: Fahrtenbuch, Vorsteuerabzug, Betriebskosten, private und betriebliche Nutzung

Das Abwrackprämien-Jahr 2009, in dem die privaten Neuwagenkäufe rapide in die Höhe schnellten, während sich die Unternehmen zurückhielten, war die große Ausnahme von der Regel, die da lautet: Gut zwei Drittel (70 Prozent) der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind Dienst- oder Firmenwagen. Denn diese sind längst mehr als Gebrauchsfahrzeuge für die Ausübung betrieblicher und freiberuflicher Tätigkeiten oder als Statussymbole, die Managern vorbehalten bleiben.
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Dienstwagenbesteuerung optimal nutzen

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Bei der Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer wird sowohl für Privat- als auch Arbeitswegfahrten der so genannten geldwerte Vorteil als Lohnbestandteil ermittelt, welcher lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Wer dafür die Regeln kennt, kann bei geschicktem Ausnutzen der Wahlrechte dazu Steuern sparen.
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