Artikel-Schlagworte: „Fahrtenbuch“
Steuerliche Regelungen zur Privatnutzung von Firmenwagen
Das Bundesfinanzministerium fasste im November 2009 die Regelungen für die Privatnutzung von Firmenwagen zusammen. So gilt ohne Fahrtenbuch ab 2010 die Listenpreismethode.
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Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung (BFH VIII R 24/08)
Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02, BStBl I 2002, 148).
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Lohnsteuerhilfe online
Die Website lohnsteuerhilfeverein.biz bietet ab sofort nutzwertige Hilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen. Neben einem Gehaltsrechner und einer Steuerklassenwahl wird ein Fahrtenbuch sowie ein Formular zur Erstellung einer Reisekostenabrechnung angeboten, mit der sich Reisekosten bequem am Computer erfassen lassen.
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Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen (BFH IV R 45/07)
Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung gemäß Â§ 24 UStG nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen
Die Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen.
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Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA (BFH VI R 43/09)
1. Die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als vGA zu beurteilen.
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Firmenwagen 1 % Regelung, Fahrtenbuch, Betriebs PKW, Änderungen in 2010
Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz muss nach der sogenannten Listenpreisregelung mit 1 % des inländischen Listenpreises versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
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Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch
Stuttgart, 26. Januar 2010 openPR – Arbeitnehmer und Unternehmer, die das betriebliche Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten nutzen, müssen die private Nutzung versteuern. Um den privaten Anteil festzustellen kann entweder die 1%-Regelung in Anspruch genommen oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Das Führen eines Fahrtenbuchs lohnt sich in der Regel dann, wenn die private Nutzung bei neuen Fahrzeugen weniger als 30% beträgt.
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BFH Urteil VIII B 190/09 Glaubhaftmachung mittels Fahrtenbuch – Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regelung
Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung
1. Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren.
2. Dem steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt (gegen BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009 IV C 6 -S 2139- b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 2009, 633 Rn. 47).
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Tipps zur Einkommensteuererklärung 2009/2010
Freiburg (ots) – Das Steuerjahr 2009 ist geprägt durch zahlreiche Rechtsänderungen, wie z.B. das Jahressteuergesetz 2009, das Steuerbürokratieabbaugesetz, die Maßnahmenpakete I und II zur Bewältigung der Finanzkrise und das Gesetz zur Herstellung der „alten“ Entfernungspauschale. Hinzu kommen wichtige Erlasse der Finanzverwaltung zum Wohn-Riester, zum Investitionsabzugsbetrag, zur Abgeltungsteuer und zur Besteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen.
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Finanzgericht Urteil zur 1%-Regelung bei der privaten Nutzung eines PKW
(openpr) Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs bleibt ein sehr umstrittenes Thema. Seit der Veröffentlichung eines BMF-Schreibens aus dem Jahr 2002 war es ausreichend, wenn ein Selbständiger, der mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen hielt, die private Nutzung nach der 1%-Regelung nur für das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Bruttolistenpreis ermittelte und als privaten Nutzungsanteil versteuerte. Für jede weitere Person aus dem privaten Umfeld des Selbständigen, die ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kraftfahrzeug privat nutzte, war die private Nutzung nach der 1%-Methode für ein weiteres Kraftfahrzeug anzusetzen.
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