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Fahrtkosten bei wechselnden Arbeitsorten steuerlich besser absetzbar
Neustadt a. d. W. (ots) – Bei wechselnden Einsatzstellen haben die Finanzämter bisher nur die Entfernungspauschale berücksichtigt. Lediglich wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzort mehr als 30 Kilometer beträgt, wurden 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg berücksichtigt. Diese Kilometergrenze sollte erst ab dem Steuerjahr 2008 entfallen. Mit einem Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. jetzt einen rückwirkenden Wegfall dieser Einschränkung erreicht (BFH-Urteil vom 18.12.2008, Az. VI R 39/07).
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