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Artikel-Schlagworte: „Freiberufler“



Steuerformular "Anlage EÜR" Einkommensteuererklärung

Freiberufler, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für das Jahr 2005 erstmals das neue Steuerformular „Anlage EÃœR“ ausfüllen und ihrer Einkommensteuererklärung beilegen.
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Online Buchhaltungssystem der Steuerberatung

Ab 2005 sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und -anmeldungen dem Finanzamt online zu übermitteln. Zusätzlich ist das neue Formular zur Einnahmeüberschussrechnung (EÃœR), das am 24. Januar 2005 vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, von Selbständigen und Gewerbetreibenden für das Jahr 2005 erstmals elektronisch abzugeben. Mit dem kostenlosen Online-Buchhaltungssystem der Steuerberatung Dr. Stölzel unter www.der-online-steuerberater.de lassen sich nicht nur die Steueranmeldungen bequem per Knopfdruck erledigen: Auch sämtliche neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der EÃœR-Vordruck, werden jeweils umgehend in das Software-Programm integriert.
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50 % Ersparnis mit einem Online Buchhaltungssystem

Das Erfassen von Buchhaltungsbelegen ist für Gewerbetreibende eine zeitaufwändige und teure Angelegenheit, die schnell die Hälfte oder mehr der Steuerberatungskosten ausmachen kann.
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