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Artikel-Schlagworte: „Freibetrag“



Jahressteuergesetz 2009 – Wieder Steuerstreiche in Hülle und Fülle

(openPR) – Wie in den letzten Jahren gibt es auch für das Jahr 2009 wieder ein Jahressteuergesetz mit einer ungeheuren Vielzahl von größeren und kleineren Steueränderungen. Sie werden staunen, was sich die Bundesregierung diesmal alles ausgedacht hat, damit sich das Steuerkarussell weiter dreht… Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Punkte aus dem Jahressteuergesetz 2009, das der Deutsche Bundestag am 28.11.2008 verabschiedet hat.
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Neue Gesetze 2009

Neue Gesetze 2009
Was die Bürger im neuen Jahr erwartet

Das alte Jahr geht zu Ende und der Blick richtet sich auf 2009: Was kommt auf die Bürger zu? Welche neuen Gesetze stehen an und welche Auswirkungen haben sie? Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, liefert einen Ãœberblick der zu erwartenden rechtlichen Neuerungen 2009, angefangen bei der Erhöhung des Kindergeldes über die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bis hin zum neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
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Steuerfreibetrag für Soldaten / Soldatinnen auf Übergangsbeihilfe weiterhin gültig

Berlin (ots) – Rund 75.000 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ihren Dienst bei der Bundeswehr vor dem 1. Januar 2006 begründet haben, können jetzt aufatmen. Der Deutsche Bundestag hat heute entschieden, dass weiterhin ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro bei der Auszahlung ihrer Ãœbergangsbeihilfe (auch „Abfindung“ bzw. „Ausscheidergeld“ genannt) gilt.
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Die Abgeltungsteuer von A bis Z

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der „Abgeltungsteuer“. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier zu den wichtigsten Anlagen.
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Steuerrechner

Steuern online errechnen
Jährlich sitzen sie Bundesbürger an Ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich und stellen sich die Frage: Muss ich Einkommensteuer oder Lohnsteuer nachzahlen oder bekomme ich vom Finanzamt etwas zurück erstattet.
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Steuerfreibetrag

Freibetrag
Von Freibeträgen spricht man, wenn bestimmte Teile des Einkommens bei der Ermittlung der Lohnsteuer von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies geschieht aus sozialen Gründen und um die Steuer zu vereinfachen. Die Bekanntesten Freibeträge sind:

  • Kinderfreibetrag / Haushaltsfreibetrag
  • Vorsorgepauschale / Pauschbetrag für Sonderausgaben
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
  • Altersentlastungsbetrag
  • Grundfreibetrag

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Die Steuererklärung

Die Steuererklärung

Wer als Arbeitnehmer keine Steuererklärung macht, verschenkt oft Geld. Denn eine Steuererklärung bietet die Chance, die gezahlten Steuern oder zumindest einen Teil davon zurück zu bekommen.
Große Chancen auf Rückzahlung hat unter anderem, wer nachträglich Belastungen geltend machen kann, zum Beispiel Fahrtkosten. Eine Steuererklärung macht man als Arbeitnehmer in der Regel für das abgelaufene Kalenderjahr. In manchen Fällen kann man auch für weiter zurückliegende Jahre eine Steuererklärung machen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Steuerberechnung

Die Einkommensteuerberechnung

Für Arbeitnehmer und Selbstständige ist es jährlich immer wieder einmal interessant, wenn im Rahmen der Steuererklärung eine Steuerberechnung durchgeführt wird. Damit nicht das große Erwachen nach bei Zustellung des Einkommensteuerbescheides auftritt, kann man bereist vor Abgabe der Steuererklärung seine Steuern selber berechnen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Schenkungssteuer berechnen

Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Steuersätzen erhoben:
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Der Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag
In Deutschland steht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach § 32 EStG für jedes zu berücksichtigende Kind dem Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 5.808 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) zu. In diesem ist für jedes Kind ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens bereits enthalten. Diesen Beitrag weiterlesen »

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