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Artikel-Schlagworte: „Freistellungsauftrag“



Steueränderungen für Kapitalanleger 2011 (Abgeltungsteuer, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Vorsorgeaufwendungen, ausländischen Kapitaleinkünfte …)

– Änderungen bei der Abgeltungsteuer
– Ausdehnung der Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Entgeltumwandlungen
– Änderungen bei Vorsorgeaufwendungen
– Neues zu ausländischen Kapitaleinkünfte
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Finanzamt entgeht mit der Steuer-Identifikationsnummer keine Kapitalerträge mehr

Steuer-Identifikationsnummer – Warum dem Finanzamt bald keine Kapitalerträge mehr entgehen
Anleger aufgepasst! Ab dem nächsten Jahr sind Bankkunden, die Kapitalerträge erzielen, für die Finanzverwaltung transparent und müssen sich gegebenenfalls auf unangenehme Nachfragen einstellen. Der Grund: Alle im nächsten Jahr neu erteilten Freistellungsaufträge müssen zwingend die individuelle Steuer-Identifikationsnummer enthalten. Damit entgeht dem Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, dem die Geldinstitute die Höhe von steuerfrei ausgezahlten Kapitalerträgen melden, nichts mehr.
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Bankbescheinigung (Abgeltungssteuer) für die Steuererklärung

Nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 versenden die Geldinstitute Bescheinigungen über die Zinserträge immer häufiger nur noch auf Verlangen der Bankkunden. Die Oberfinanzdirektion Koblenz erläutert im Rahmen einer Pressemitteilung, wer nach Auffassung der OFD eine Jahressteuerbescheinigung für seine Kapitalerträge beantragen sollte.
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Bankbescheinigungen für die Steuererklärung

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Banken verschicken Bescheinigungen über die Zinserträge nach Einführung der neuen Abgeltungssteuer nur auf Verlangen ihrer Kunden. Der Grund dafür ist, dass durch die Abgeltungssteuer die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten gilt.
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Steueränderungen für Kapitalanleger 2010

(openPR) Verbesserte Verlustverrechung bei Depots für Ehepartner
– Änderungen bei Rürup und Riester
– Weitere Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant
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Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer zurück holen

Holen Sie sich zuviel einbehaltene Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer zurück
Wenn die Bank Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer einbehalten hat, weil kein oder kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, können sich Sie sich die einbehaltenen Steuern zurückholen.
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Freibeträge der Kinder steueroptimal zu nutzen

Familien mit Kindern haben die Möglichkeit, Vermögen zu verteilen und somit die Freibeträge der Kinder steueroptimal zu nutzen. Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, dass Kinder im Jahr 2009 Kapitalerträge in Höhe von 8.671 Euro steuerfrei einnehmen können, wenn sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielen. Im Jahr 2010 steigt dieser Betrag sogar auf 8.841 Euro.
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Ein Jahr Abgeltungsteuer

Hamburg (ots) – Für die Umsetzung der Abgeltungsteuer haben die Banken in Deutschland bisher im Durchschnitt einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich aufgewendet. Die Abgeltungsteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge und Veräußerungsergebnisse ihrer Kunden werden nunmehr seit Anfang des Jahres von den Banken steuerlich korrekt ermittelt und an die Finanzbehörden abgeführt. Zeit zum Ausruhen bleibt den deutschen Banken allerdings dennoch nicht. Denn aus Kundensicht bleibt die Berechnung der Abgeltungsteuer nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Hier sind die Banken gefragt, ihre unentgeltlich erbrachten Serviceleistungen transparent zu machen und dadurch bislang ungenutztes Vertriebspotenzial zu heben. Das ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
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Freistellungsauftrag bei der Abgeltungsteuer

(openPR) – Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Besteuerungspflicht ihrer Kapitalerträge teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Freistellungsauftrag vom Anleger richtig gestellt wurde. Wer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag.
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Versteuerung der eigenen Rente ist abhängig vom Renteneintritt

Muss auch ich meine Rente versteuern? Diese Frage stellen sich viele Ruheständler. Wann grundsätzlich Steuern fällig werden, erklärt die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“.
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