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Artikel-Schlagworte: „Gesundheitsförderung“



Mehr Netto vom Brutto

Wemding (ots) – Seit Jahren wird auf der politischen Bühne immer wieder der Begriff „Mehr Netto vom Brutto“ bemüht. Die Arbeitnehmer warten aber immer noch auf die Einlösung dieses Versprechens, das eine spürbare Reduktion der Abgabenlast bedeuten müsste – in der Summe eine geringere Steuerlast und reduzierte Sozialabgaben, damit dem einzelnen vom Arbeitsentgelt mehr bleibt. Dabei hat der Gesetzgeber im Steuer- wie im Sozialrecht schon seit Jahren eine Reihe von Erleichterungen geschaffen, die tatsächlich „Mehr Netto vom Brutto“ ermöglichen. Den meisten Arbeitnehmer bliebe viel mehr Netto zur Verfügung, wenn die staatlich begünstigten Entgeltbausteine von den Arbeitgebern aktiv ein- und umgesetzt würden.
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Flexible Rentenübergänge

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai fordert Das Demographie Netzwerk ddn e.V., die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Menschen länger und besser arbeiten können. ddn schlägt vor, Rentenübergänge zu flexibilisieren, einen späteren Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu belohnen und Arbeitsbedingungen in den Unternehmen alters- und alternsgerecht zu gestalten.
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Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn

„Zur Urlaubszeit können bis zu 156 Euro pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer als Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Erholungsbeihilfe kann dabei an den Arbeitnehmer in voller Höhe ausbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Pauschalierung anwendet.
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Kosten einer Kur – Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Ãœbernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Kur des Arbeitnehmers, kommt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 2010 VI R 7/08 eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine nicht der Lohnsteuer unterliegende Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse nicht in Betracht. Eine Kur könne nur einheitlich beurteilt und nicht in betriebsfunktionale Bestandteile und Elemente mit Vorteilscharakter unterteilt werden.
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Geplante Kopfpauschale in der Krankenversicherung

Kopfpauschale – Zu Nebenwirkungen fragen Sie nicht Schwarz-Gelb!
Auf Kritik bei der Landtagsfraktion BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN stößt die von der Bundesregierung geplante Kopfpauschale in der Krankenversicherung.
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500 Euro jährlich im Rahmen der Gesundheitsförderung steuerfrei

„Seit dem Jahr 2008 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bis zu 500 Euro jährlich im Rahmen der Gesundheitsförderung steuerfrei zuwenden“, sagt Iris Bumes-Kremser, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Gefördert werden dabei nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes besondere Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Arbeitnehmer.
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Arbeitgeber kann Gesundheitsvorsorge lohnsteuerfrei bezuschussen

Ihr Arbeitgeber kann Sie jetzt bei der Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustands unterstützen: Jährlich darf er Ihnen Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von maximal 500 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn lohnsteuerfrei zuwenden.
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