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Artikel-Schlagworte: „Gewinn“



Staatlich geförderte Altersvorsorge nicht von Abgeltungsteuer betroffen

Wer mit Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten fürs Alter vorsorgen will, muss ab dem 1. Januar 2009 25 Prozent Abgeltungsteuer einkalkulieren. Riester-Produkte sind dagegen von der Abgeltungsteuer befreit, darunter auch die Riester-Fondssparpläne, deren Gewinne folglich nicht zu einem Viertel versteuert werden.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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Finanzbehörden bekommen automatisierten Zugriff auf Kontendaten

Mit der Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) vom 15. Dezember 2004 wurden auf der bankenrechtlichen Seite die Grundlagen für die weitere Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit (FördEstEG) vom 23. Dezember 2003 geschaffen.
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