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Artikel-Schlagworte: „Grundfreibetrag“



Was ändert sich 2010 ?

Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf dem Weg

Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Entwurfs eines Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:
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Jahresarbeitslohn Lohnsteuerberechnung BFH I R 33/08

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug“, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn im „Jahresarbeitslohn“ (§ 39d Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 39b Abs. 3 Satz 7 EStG 2002) zu berücksichtigen.
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Ehegattensplittung Änderungen ab 2010

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen.
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Besteuerung der Altersbezüge

Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt. Die Systematik ist seither so: Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50%, d.h. die Hälfte seiner gesetzlichen Renteneinkünfte fließen in die Bemessungsgrundlage der Besteuerung ein.
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Versteuerung der eigenen Rente ist abhängig vom Renteneintritt

Muss auch ich meine Rente versteuern? Diese Frage stellen sich viele Ruheständler. Wann grundsätzlich Steuern fällig werden, erklärt die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“.
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Witwen und die Steuerpflicht

(openpr) Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
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Steuerfreibetrag

Freibetrag
Von Freibeträgen spricht man, wenn bestimmte Teile des Einkommens bei der Ermittlung der Lohnsteuer von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies geschieht aus sozialen Gründen und um die Steuer zu vereinfachen. Die Bekanntesten Freibeträge sind:

  • Kinderfreibetrag / Haushaltsfreibetrag
  • Vorsorgepauschale / Pauschbetrag für Sonderausgaben
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
  • Altersentlastungsbetrag
  • Grundfreibetrag

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Der Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag
In Deutschland steht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach § 32 EStG für jedes zu berücksichtigende Kind dem Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 5.808 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) zu. In diesem ist für jedes Kind ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens bereits enthalten. Diesen Beitrag weiterlesen »

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