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Artikel-Schlagworte: „Grundgesetz“



Vorrang des Aussetzungsinteresses des Steuerpflichtigen vor den öffentlichen Interessen am Vollzug des Gesetzes (BFH II B 168/09)

Ein mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf AdV ist abzulehnen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt, ohne dass es einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf.
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Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung (BFH VII R 24/09)

Die Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)“ ist als Zusatz zur Berufsbezeichnung unzulässig.
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Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten (BFH X R 10/08)

1. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen.

2. Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung (Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.) verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip; auch der Gleichheitssatz wird nicht verletzt. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.
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Sonderausgabenzug für Steuerberatungskosten im Jahressteuergesetz 2010

Mit Urteil vom 4. Februar 2010 (Az. X R 10/08) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass private Steuerberatungskosten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht als Sonderausgaben die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer mindern müssen.
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Erbschaftssteuer Erhöhung von den Grünen gefordert

Essen (ots) – Die Grünen wollen die Finanzlage der Kommunen durch eine Änderung des Grundgesetzes stärken, die Erbschaftssteuer erhöhen und die Basis für 200 000 neue Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen schaffen.
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Anrechung vom Kindergeld auf Hartz IV-Leistungen rechtmäßig

(pressrelations) – Der 1994 geborene Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem sog. „Hartz IV-Gesetz“ (SGB II) und bezog Sozialgeld. Das Kindergeld wurde – wie in § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II ausdrücklich angeordnet – in voller Höhe als leistungsminderndes Einkommen auf das Sozialgeld angerechnet.
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Pläne für eine Ausweitung des Elterngeldes erst einmal auf Eis legt

Neue OZ: Kommentar zu Elterngeld – Osnabrück (ots) – Nur ein laues Lüftchen. Vieles ist wünschenswert, aber nicht alles machbar – schon gar nicht in Zeiten beispielloser staatlicher Neuverschuldung und schwacher Konjunktur.
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Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands einer Zuwendung (BFH II R 31/07)

1. Hat sich der Schenker eines mit einem Nießbrauch zu seinen Gunsten belasteten Gegenstands in der Schenkungsabrede für den Fall der Veräußerung den Nießbrauch am Erlös vorbehalten, endet die Stundung der Steuer nicht bereits mit der Veräußerung des Gegenstands, sondern in verfassungskonformer Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG a.F. erst mit dem Erlöschen des Nießbrauchs am Erlös.
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Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung (BFH X R 53/08)

1. Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung eingehalten wird. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG verletzt weder das Recht des Steuerpflichtigen auf Gleichbehandlung noch sein Vertrauen auf Beibehaltung der Ertragsanteilsbesteuerung seiner Renteneinkünfte (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).
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Die öffentlichen Haushalte stehen vor dem Zusammenbruch

(pressrelations) – Anlässlich der neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte erklären die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecherinnen und -Sprecher der Bundestagsfraktion und der Landtagsfraktionen der Partei DIE LINKE: Die Klage über klamme Kassen ist so alt, dass man sie schon nicht mehr hören kann. Aufgrund dieser Abstumpfung wird in der politischen Debatte daher kaum wahrgenommen, dass die öffentlichen Haushalte vor einer völlig neuen Qualität von Finanznot stehen.
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