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Änderung bei der Grunderwerbsteuer
Wer ein unbebautes Grundstück oder ein Gebäude mit Grund und Boden erwirbt, muss anstelle der Mehrwertsteuer Grunderwerbsteuer zahlen. Diese Steuer fließt in die Kassen der Bundesländer und beträgt bisher bundeseinheitlich 3,5 % des Grundstückswertes. Mit dieser Bundeseinheitlichkeit ist es bald vorbei.
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