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Artikel-Schlagworte: „Haushaltsnahe Dienstleistungen“



Steuererklärung 2009 leicht gemacht – Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler

Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen. Hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken.
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Tipps für die Steuererklärung 2009

Berlin – (openPr) Viele Steuerzahler scheuen den Aufwand für eine Steuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Und diese Vorbehalte können bares Geld kosten. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern können über 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. Das Online-Verbrauchermagazin für Finanzen www.banktip.de gibt zusammen mit den Steuerexperten von Konz in seinem aktuellen Ratgeber Tipps, wie Steuerzahler sich ihr Geld vom Fiskus zurückholen.
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Umzug aus privaten Gründen von der Steuer absetzbar

Bei einem Umzug aus privaten Gründen sind die Umzugskosten nicht absetzbar, da sie dann als Kosten der Lebensführung gelten. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit den Staat an den Kosten zu beteiligen.
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Tipps zur Einkommensteuererklärung 2009/2010

Freiburg (ots) – Das Steuerjahr 2009 ist geprägt durch zahlreiche Rechtsänderungen, wie z.B. das Jahressteuergesetz 2009, das Steuerbürokratieabbaugesetz, die Maßnahmenpakete I und II zur Bewältigung der Finanzkrise und das Gesetz zur Herstellung der „alten“ Entfernungspauschale. Hinzu kommen wichtige Erlasse der Finanzverwaltung zum Wohn-Riester, zum Investitionsabzugsbetrag, zur Abgeltungsteuer und zur Besteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen.
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Minijob online anmelden – Job Anmeldung bei der Minijobzentrale

Private Haushalte können ihre Hilfe ab sofort auch online anmelden (ots) – Ob Reinigungskraft oder Gärtner: Privathaushalte können jetzt noch einfacher eine Hilfe legal als Minijobber beschäftigen – und dadurch Steuern sparen. Sie müssen nur ein einseitiges Online-Formular am Computer ausfüllen und abschicken – um den Rest kümmert sich die Minijob-Zentrale. Einzige Voraussetzung: Die Hilfe verdient nicht mehr als 400 Euro pro Monat und arbeitet regelmäßig.
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Steueränderungen der neuen Bundesregierung

(openPR) – Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.
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Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen

Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen, wenn sie im Heim einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führen. Dies betrifft insbesondere Senioren, die in einem Wohnstift oder in anderen Einrichtungen im Rahmen des betreuten Wohnens lebens. Nach anfänglicher Ablehnung akzeptiert dies mittlerweile auch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 26.10.2007, BStBl. 2007 I S. 783, Tz. 12).
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Steuererstattung ohne Steuererklärung

Neustadt a. d. W. (ots) – Die SPD hat zum Auftakt ihres Bundestagswahlkampfes versprochen, Geld bei Verzicht auf eine Steuererklärung auszuzahlen. 300 Euro pauschal und einheitlich für jeden – das klingt verlockend und gerecht. Kann das wirklich funktionieren?
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Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen

Stuttgart, 24. Februar 2009 – Ab 2009 erhalten Eltern für ihre Sprösslinge mehr Kindergeld. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich auch auf den Kinderfreibetrag aus. Darüber hinaus werden haushaltsnahe Dienstleistungen besser absetzbar sein.
Diese und noch andere Maßnahmen, die besonders Familien entlasten sollen, hat die Bundesregierung am 16.10.2008 in einem neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
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Steuerbonus für Handwerksarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen

Studie: 56 Prozent der Deutschen haben noch nie vom Steuerbonus für Handwerksarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen gehört
– Nur 15 Prozent haben die Steuervergünstigungen bisher in Anspruch genommen
– MyHammer: „Bundesregierung und Handwerksvertreter sollten ebenfalls Informationskampagnen starten“
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