Artikel-Schlagworte: „Haushaltsnahe Dienstleistungen“
Computerservice steuerlich absetzbar
(openPR) – Mit der seit dem 01.Januar 2009 geltenden Regelung der Absetzbarkeit von „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ hat die Bundesregierung den Satz für die Absetzbarkeit verdoppelt. Somit können seit Jahresbeginn 2009 bis zu 1.200 Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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Tipps bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen
Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen
– Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet
(openpr) – Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.
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Steuerbonus für Handwerker- & haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009
Höherer Steuerbonus für Handwerker- & haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009 – MyHammer begrüßt Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Neuss (ots) –
- Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verdoppelt sich auf 1.200 Euro - Steuerersparnis für haushaltsnahe Dienstleistungen steigt auf 4.000 Euro - MyHammer erwartet positive Impulse für Handwerk Dienstleistungssektor