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Artikel-Schlagworte: „Heirat“



Freistellungsauftrag bei der Abgeltungsteuer

(openPR) – Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Besteuerungspflicht ihrer Kapitalerträge teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Freistellungsauftrag vom Anleger richtig gestellt wurde. Wer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag.
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Steuer auf die Rente

(openPR) – Die Besteuerung der Renten verunsichert viele ältere Menschen. So berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., dass in den bundesweiten Beratungsstellen immer mehr Ruheständler Beratung suchen. In den meisten Fällen können die Steuerexperten die Ruheständler jedoch beruhigen. Denn tatsächlich ändert sich für viele Rentner nichts, da ihre Renteneinkünfte oftmals unter den Freibeträgen liegen. Alleinstehende mit einer Monatsrente von weniger als 1.500 Euro und Ehepaare mit weniger als 3.000 Euro Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente monatlich müssen in der Regel keine Steuern zahlen – vorausgesetzt sie haben keine weiteren Einkünfte, wie zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen.
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Witwen und die Steuerpflicht

(openpr) Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
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Zehn Fragen zu Wohn-Riester

(openPR) – Schwäbisch Hall, 12. November 2008 – Im November kommen die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge auf den Markt. Doch wie funktioniert der „Wohn-Riester“ eigentlich und wer kann ihn nutzen? Jochen Maier, Bereichsleiter Marketing bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen.
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Steuern bei der Heirat sparen

Steuern bei der Heirat sparen

Wie man durch Heirat Steuern sparen kann Diesen Beitrag weiterlesen »

Die Steuerklassen

Wie wichtig ist die Steuerklasse ?
Die Steuerklasse ist für die Höhe des Lohnsteuerabzugs besonders wichtig. Die Steuerklasse wird von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Die Lohnsteuerkarte unterscheidet sechs Steuerklassen. Aus der jeweiligen Steuerklasse ergeben sich unter anderem unterschiedliche Freibeträge. Bis auf die Steuerklassenkombination bei Ehegatten besteht kein Wahlrecht. Diesen Beitrag weiterlesen »

Lohnsteuerrechner

Kostenloser Gehaltsrechner
Wer gerne berechnen möchte wieviel Lohnsteuer monatlich oder jährlich an das Finanzamt im Rahmen einer Beschäftigung abzuführen ist, kann dieses mit einem Steuerrechner durchführen. Ein kostenloser Lohnsteuerrechner wird vom Finanzamt Niedersachsen für die Berechnung online bereitgestellt. Der Rechner ist in der Lage nach der Eingabe des Bruttoarbeitslohn für eine bestimmten Zeitraum die Lohnsteuer zu ermitteln. Zur Verfügung stehen Tag, Woche, Monat, Jahr. Diesen Beitrag weiterlesen »

Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Sonderausgabenabzug Rürup Rente

Nachdem die „Riester“-Rente seit kurzem boomt, dümpelt die „Rürup“-Rente jämmerlich dahin. Grund dafür sind nicht nur die äußerst restriktiven Bedingungen, die noch schärfer sind als bei der „Riester“-Rente, sondern auch die fehlende steuerliche Auswirkung vor allem bei Selbstständigen und geringer verdienenden Angestellten und Beamten. Um die neue Basisrente flott zu bekommen, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2007 zwei deutliche Verbesserungen geschaffen, die bereits für das Jahr 2006 gelten.
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Steuerermäßigung bei Berufsausbildung, Studium der Kinder

Es ist ja heute keine Seltenheit, dass Kinder über 27 Jahre immer noch oder schon wieder in Berufsausbildung sind oder aus anderen Gründen am Tropf der Eltern hängen. Da stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Zahlungen wenigstens als Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzen können. Die Antwort interessiert ab kommendem Jahr noch mehr, weil die Altersgrenze für das Kindergeld dann auf 25 Jahre herabgesetzt wird.
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