Artikel-Schlagworte: „Kapital“
Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle – Deutscher Bundestag verabschiedet Flexi II Gesetz
(openPR) – Bereits im Vorfeld sympathisierte der Bundesrat ausdrücklich die Gesetzespläne zum „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (kurz Flexi-II-Gesetz). Am 13. November 2008 wurde das Gesetz durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages mehrheitlich verabschiedet. Die fehlende Zustimmung durch den Bundesrat sollte nur noch ein Routineakt sein, da bereits entsprechende Änderungswünsche berücksichtigt wurden. Das geplante in Kraft treten des Flexi-II-Gesetzes zum 01. Januar 2009 kann damit als gesichert angesehen werden.
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Kapitalertragssteuer
Was ist eine Kapitalertragssteuer ?
Die Erträge aus den Kapitalanlagen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Die Einkommenssteuer entfällt auf die Zinserträge und wird von den Finanzbehörden zumeist direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert.
Dabei sind die Gläubiger der Zinserträge, wie Banken, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften, als Steuerschuldner für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.
Welcher Steuersatz wird bei Einnahmen erhoben ?
Für Dividenden aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel die Aktiendividende müssen in Deutschland 20 Prozent an Kapitalertragssteuer an den Fiskus abgeführt werden, für Zinsen aus Kapitalanlagen 30 Prozent und für Tafelgeschäfte satte 35 Prozent. Zusätzlich sind auch jeweils 5,5% Solidaritätszuschlag erforderlich. Verschenkt wird hier also durch das Finanzamt nichts. Diesen Beitrag weiterlesen »
Abgeltungssteuer – Fachliteratur für Berater und Mandanten
Die Einführung der Abgeltungssteuer hat den Beratungsbedarf bei Mandanten rund um das Thema Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) deutlich erhöht.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen
Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen
Am 9.11.2006 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2007 verabschiedet. In diesem Gesetz wurde u.a. das Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. So weit, so gut. Was aber wirklich den Zorn treibt, ist die rückwirkende Anwendung auf alle Anlagen, die seit dem 1.1.2006 gezeichnet wurden. Damit wird wieder einmal das Vertrauen der Bürger in die Planbarkeit ihres Handelns und in den Rechtsstaat beschädigt.
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