Artikel-Schlagworte: „Kapitalertragsteuer“
Anfechtbarkeit der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer BFH Urteil I R 70/08
Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung
1. Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers –soweit sie ihn betrifft– aus eigenem Recht anfechten. Nach dem Eintritt der formellen Bestandskraft der Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitnehmer eine Änderung der Anmeldung (§ 164 Abs. 2 AO) begehren.
2. Wird eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil die Besteuerung der Zahlung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, hat der Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 2002, der gegen das Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers zu richten ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
3. Eine Erfindervergütung für eine sog. Diensterfindung (§ 9 ArbnErfG) ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG 2002) und unterfällt der beschränkten Steuerpflicht gemäß Â§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG 2002. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Augenblick der Zahlung nicht mehr besteht.
4. Da eine Vergütung gemäß § 9 ArbnErfG regelmäßig nicht als konkrete Gegenleistung für eine Arbeitsleistung anzusehen ist, handelt es sich nicht um ein zusätzliches Entgelt „für“ eine (frühere) Tätigkeit i.S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MustAbk, so dass eine Besteuerung nur im Ansässigkeitsstaat des (früheren) Arbeitnehmers erfolgt.
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BFH I R 3/09 nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile
Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile
Der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile wird steuerlich rückwirkend geändert, wenn die Vertragsparteien wegen Streitigkeiten über Wirksamkeit oder Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und den Veräußerungspreis rückwirkend mindern.
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Aktien aus dem Aktiendepot – Steuern ?
Guten Morgen,
ich habe in meinem Aktiendepot verschiedene Aktien, wie ist das nun mit der Steuer ? Sind Aktiengewinne nach einer gewissen Zeit (Vor der neuen Steuer war es ein Jahr bei der Kapitalertragsteuer) noch steuerfrei ?
Vielen Dank
Fred
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Jahressteuergesetz 2009 – Wieder Steuerstreiche in Hülle und Fülle
(openPR) – Wie in den letzten Jahren gibt es auch für das Jahr 2009 wieder ein Jahressteuergesetz mit einer ungeheuren Vielzahl von größeren und kleineren Steueränderungen. Sie werden staunen, was sich die Bundesregierung diesmal alles ausgedacht hat, damit sich das Steuerkarussell weiter dreht… Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Punkte aus dem Jahressteuergesetz 2009, das der Deutsche Bundestag am 28.11.2008 verabschiedet hat.
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GmbH – Ausschüttungen noch im Jahr 2008 durchführen
(openPR) – Stuttgart, 02. Dezember 2008 – Bereits zum 01.01.2008 wurde der Steuersatz für Kapitalgesellschaften auf 15 % gesenkt. Es hat sich aber auch hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) bei den Kapitalgesellschaften einiges geändert.
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Verluste für die Abgeltungsteuer
Frankfurt am Main (ots) – Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben sich massiv auf die internationalen Wertpapierbörsen ausgewirkt. Angesichts der negativen Entwicklungen der Aktienkurse fragen sich viele Anleger: Verkaufen oder halten? „Wer plant, seine Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren“, rät Dr. Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter des Commerzbank Private Banking. Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändert sich nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland grundlegend. Auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue Regelungen in Kraft. Ein Aspekt dabei: Spekulationsverluste durch den Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren dürfen ins nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. So steht dem schmerzlichen Verlust zumindest ein Steuervorteil als Trostpflaster gegenüber.
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EuGH-Urteil "Meilicke"
Zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung abgelehnt – Bundesregierung erwartet hohe Steuerausfälle
Der EuGH hat heute das Urteil in der Rechtssache C-292/04 Meilicke verkündet. Darin hat er das bis zum Jahr 2000 in Deutschland geltende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für nicht vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit erklärt. Eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen, wie von der Bundesregierung beantragt, hat der EuGH nicht ausgesprochen.
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Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen
Am 9.11.2006 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2007 verabschiedet. In diesem Gesetz wurde u.a. das Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. So weit, so gut. Was aber wirklich den Zorn treibt, ist die rückwirkende Anwendung auf alle Anlagen, die seit dem 1.1.2006 gezeichnet wurden. Damit wird wieder einmal das Vertrauen der Bürger in die Planbarkeit ihres Handelns und in den Rechtsstaat beschädigt.
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