Artikel-Schlagworte: „Kapitalvermögen“
Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell
Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell. „Wer bis zum Jahresende noch festverzinsliche Wertpapiere kauft, in denen erhebliche Stückzinsen enthalten sind, kann eine Steuerersparnis von bis zu 17 Prozent erreichen“, betont Hans.-D. Sonntag, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Gesellschafter der S & R WP Partner GmbH in Dortmund.
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Verluste für die Abgeltungsteuer
Frankfurt am Main (ots) – Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben sich massiv auf die internationalen Wertpapierbörsen ausgewirkt. Angesichts der negativen Entwicklungen der Aktienkurse fragen sich viele Anleger: Verkaufen oder halten? „Wer plant, seine Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren“, rät Dr. Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter des Commerzbank Private Banking. Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändert sich nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland grundlegend. Auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue Regelungen in Kraft. Ein Aspekt dabei: Spekulationsverluste durch den Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren dürfen ins nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. So steht dem schmerzlichen Verlust zumindest ein Steuervorteil als Trostpflaster gegenüber.
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Die Abgeltungsteuer von A bis Z
Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der „Abgeltungsteuer“. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier zu den wichtigsten Anlagen.
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Kapitalertragssteuer
Was ist eine Kapitalertragssteuer ?
Die Erträge aus den Kapitalanlagen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Die Einkommenssteuer entfällt auf die Zinserträge und wird von den Finanzbehörden zumeist direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert.
Dabei sind die Gläubiger der Zinserträge, wie Banken, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften, als Steuerschuldner für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.
Welcher Steuersatz wird bei Einnahmen erhoben ?
Für Dividenden aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel die Aktiendividende müssen in Deutschland 20 Prozent an Kapitalertragssteuer an den Fiskus abgeführt werden, für Zinsen aus Kapitalanlagen 30 Prozent und für Tafelgeschäfte satte 35 Prozent. Zusätzlich sind auch jeweils 5,5% Solidaritätszuschlag erforderlich. Verschenkt wird hier also durch das Finanzamt nichts. Diesen Beitrag weiterlesen »
Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen
Am 9.11.2006 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2007 verabschiedet. In diesem Gesetz wurde u.a. das Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. So weit, so gut. Was aber wirklich den Zorn treibt, ist die rückwirkende Anwendung auf alle Anlagen, die seit dem 1.1.2006 gezeichnet wurden. Damit wird wieder einmal das Vertrauen der Bürger in die Planbarkeit ihres Handelns und in den Rechtsstaat beschädigt.
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Steuerehrlichkeit durch niedrige Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen fördern
Berlin (DAV). Die zur Zeit diskutierte, teilweise wieder verworfene Idee der Steuer-Amnestie zur Finanzierung von Arbeitsplätzen würde nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine nachhaltige Finanzierung der sogenannten Job-Floater in keinem Fall ermöglichen.
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