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Artikel-Schlagworte: „Kredite und Darlehen“



KfW senkt die Zinsen einiger Darlehensförderungen

Zum 25. Mai 2011 senkte die KfW die Zinsen einiger Darlehensförderungen. Profitieren können davon vor allem Bauherren und Hauseigentümer die umfassende Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus planen oder bereits sanierten Wohnraum erwerben. Auch kommunale Förderungen für die energetische Gebäudemodernisierung öffentlicher Gebäude können ab sofort von Städten und Gemeinden zu verbesserten Zinskonditionen beantragt werden.

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Die aktuellen Zins-Konditionen im Ãœberblick:

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) – Effizienzhaus
Gefördert werden die energetische Sanierung von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden zu KfW-Effizienzhäusern sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen.
Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 75.000,- € je Wohneinheit.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (= Erlass der Kreditsumme) wird je nach energetischem Niveau / Erreichen des Sanierungsobjektes gewährt:
– Tilgungszuschuss von 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
– Tilgungszuschuss von 10,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70
– Tilgungszuschuss von 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85
– Tilgungszuschuss von 5,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100
– Tilgungszuschuss von 2,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) – Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen der energetischen Sanierung sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 50.000,- € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

KfW-Energieeffizient Bauen (153)
Gefördert werden die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit einem Darlehen. Förderfähige Standards auf Grundlage der geltenden Energie-Einsparverordnung (EnEV2009) sind: KfW-Effizienzhaus 40, – KfW-Effizienzhaus 55 (einschließlich Passivhaus) und KfW-Effizienzhaus 70. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000,- € je Wohneinheit

– Effektivzins von 3,91 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 3,75 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,01 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,06 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss wird je nach Erreichen des KfW-Effizienzhausziels gewährt:
– Tilgungszuschuss von 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40
– Tilgungszuschuss von 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 55

KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (124) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften (134) mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten bzw. bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils bei einem Darlehenshöchstbetrag von 100.000,- €.

– Effektivzinssatz von 4,01 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,11 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,58 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,16 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,68 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)

Die aktuellen Zins-Konditionen für Kommunen im Ãœberblick:

KfW-Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157)
Gefördert wird die energetische Sanierung von allen Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Investitionskosten.

– Effektivzinssatz von 2,22 bis 6,77 %
(max. Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)
(max. Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)

KfW-Kommunal Investieren (148)
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten bei einem Förderhöchstbetrag von 25 Mio € je Vorhaben.

– Effektivzinssatz von 4,01 % bis 8,56 % (max. Laufzeit 10 Jahre, max. 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,27 % bis 8,83 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,47 % bis 9,04 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,32 % bis 8,88 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max.5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,63 % bis 9,20 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max. 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)

Empfehlung:
Unabhängige und neutrale Energiespar – Experten für Wohngebäude und nichtwohngebäude werden deutschlandweit im Portal „Energieberater-Suche“ unter www.Energieberater-Suche.de unter Angabe von Qualifikation, Zertifizierung, Tätigkeitsschwerpunkt und regionalem Bezug gelistet. Nutzen Sie die Kompetenz unabhängiger und neutraler Beratung in Ihrer Region.

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Ing.-Büro EnergieSystem
Dipl.-Ing. Carsten Heidrich
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24628 Hartenholm
Büro 04195 / 99 00 890
Fax 04195 / 99 00893
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Mikrokredite für Existenzgründer

Ja klar, es gibt in der Stadt Imbisse wie Sand am Meer, aber dieser wird laufen. Seine Idee sei anders, besser, wirklich, beteuert der Mann, der vor einigen Monaten arbeitslos geworden war und sich nun selbständig machen möchte. Was er nicht hat, ist das nötige Kapital. Er ist blank. Alles, was er braucht, ist jemand, der an ihn glaubt und ihm ein paar tausend Euro gibt, um seinen Traum umzusetzen. Es muss gar keine Riesensumme sein.
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Sicherheit bei der Planung der Immobilienfinanzierung durch das Wohn-Riester-Darlehen

Nach Abschaffung der Eigenheimzulage können für Immobilienkäufe ab dem 1.1.2008 sog. „Wohn-Riester-Darlehen“ nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester-Förderung) beantragt werden. Diese Darlehen sind grundsätzlich vergleichbar mit den herkömmlichen Annuitätendarlehen zur Immobilienfinanzierung, jedoch werden bei der Riester-Variante die staatlichen Zulagen als zusätzliche Tilgungsleistung eingebracht. Dies hat den Vorteil, dass nicht wie z.B. bei einem Sparvertrag nach dem Prinzip der Riester-Förderung auf die Zuteilung gewartet werden muss – vielmehr profitiert der Zulagenberechtigte direkt durch geringere Ratenzahlungen für seine Baufinanzierung. Damit das Wohn-Riester-Darlehen wirklich optimal ausgenutzt wird, müssen vor dem Abschluss einige wichtige Punkte bedacht werden.
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Förderkredit mit attraktiven Konditionen oder eines Investitionszuschusses

KfW fördert ab 01. März Teilmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
Frankfurt (ots) – Bauherren können wählen zwischen einem Förderkredit mit attraktiven Konditionen und einem Investitionszuschuss
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Werbungskosten für Arbeitnehmer bei Verzicht auf Darlehensforderung gegen Arbeitgeber

Urteil vom 25.11.10 BFH VI R 34/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 25. November 2010 VI R 34/08 entschieden, dass auch dann, wenn der geschäftsführende Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt hat, der spätere Verzicht darauf durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein kann und dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, soweit die Darlehensforderung noch werthaltig ist.
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KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung

KfW-Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen startet wieder am 01. März 2011
Frankfurt (ots) –
– KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung
– Voraussetzung: die Einzelmaßnahme kommt der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute
– Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss von 5,0 %
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Bund der Steuerzahler lehnt Niedersächsischen Landesetat 2011 ab

Der Bund der Steuerzahler lehnt den 24,7 Milliarden Euro umfassenden Etat 2011 des Landes Niedersachsen, wie ihn die Landtagsmehrheit aus CDU und FDP am morgigen Freitag beschließen will, wegen der zu hohen Kreditaufnahmen von 1,95 Milliarden Euro ab.
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Änderungen für Selbständige und Unternehmen durch die Anpassungen der Richtlinien für Banken durch Basel III

Schon seit einigen Jahren und insbesondere in den Jahren der sog. Finanzmarktkrise werden kleine und mittelständische Unternehmen mit Schwierigkeiten und gestiegenen Anforderungen bei der Kreditvergabe durch die Hausbank konfrontiert. Die anstehenden Änderungen durch die Anpassungen der Richtlinien für Banken durch Basel III werden diese Tendenz weiter verstärken.
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Zuschüsse und zinsgünstige Kredite – Eine energieeffiziente Modernisierung lohnt sich fast immer

(djd/pt). Hohe Heizkostenrechnungen sind ein Dauerthema für viele Besitzer älterer, unzureichend gedämmter Häuser. Das Geld, das jährlich in die Kassen der Brennstofflieferanten fließt, wäre ungleich besser investiert, setzte man es zur Verbesserung des energetischen Zustands der eigenen Immobilie ein. Die Modernisierung rechnet sich schneller, als viele Hausbewohner vermuten, und schont dazu noch Ressourcen und Klima. Der Staat greift Hausbesitzern kräftig unter die Arme und erleichtert ihnen so die Entscheidung.
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