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Artikel-Schlagworte: „Landwirtschaft“



Kürzungen der Bundesregierung im Bereich ökologische Landwirtschaft

ödp kritisiert Kürzungen im Ökolandbau – Lükensmeier: „Ohne jede Vernunft in die falsche Richtung“
(pressrelations) – Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) verurteilt die finanziellen Kürzungen der Bundesregierung im Bereich ökologische Landwirtschaft.
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BFH IV R 7/07 Betriebsaufgabe auf Grund Ãœbertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

Betriebsaufgabe auf Grund Ãœbertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen
1. Mit der Ãœbertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben.
2. Das zurückbehaltene Hofgrundstück gilt als in das Privatvermögen überführt, soweit es nicht in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird.
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BFH II R 45/07 Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung

1. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei gemeinschaftlicher Tierhaltung (§ 51a BewG) ist auch dann im vergleichenden Verfahren (§ 37 Abs. 1 Satz 1 BewG) zu bewerten, wenn die Eigenfläche ausschließlich als Hof- und Gebäudefläche genutzt wird.

2. Ungeachtet eines dabei für die Eigenfläche anzusetzenden Vergleichswerts von 0 DM sind Viehzuschläge wegen überhöhter Tierbestände vorzunehmen.

BewG § 34 Abs. 6a, Abs. 7, § 36, § 37, § 38 Abs. 1, § 41,
§ 51 Abs. 4 Satz 1, § 51a, § 62 Anlage 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 II R 45/07
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 20. September 2007 1 K 242/04 (EFG 2008, 589)
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Durchschnittssatzbesteuerung auch nach Betriebsverpachtung für die Lieferung der letzten Ernte BFH Urteil V R 16/08

Durchschnittssatzbesteuerung auch nach Betriebsverpachtung für die Lieferung der „letzten Ernte“
Die Lieferung selbst (vor Verpachtung) erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Landwirt unterliegt auch dann (noch) der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, wenn sie nach Verpachtung seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt. (Einschränkung des BFH-Urteils vom 21. April 1993 XI R 50/90, BFHE 171, 129, BStBl II 1993, 696.)
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BFH Urteil IV R 70/06 Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren – Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft – Willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß Â§ 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird.
Die Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils des Grundstücks zum Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach den allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht (§ 4 Abs. 1 EStG).
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